Schön: Höhere steuerliche Entlastung hilft Alleinerziehenden

Koalitionsfraktionen beschließen Erhöhung des
Freibetrages um 600 Euro

Bei ihrer gemeinsamen Tagung in Göttingen am heutigen Donnerstag
haben die geschäftsführenden Fraktionsvorstände von CDU/CSU und SPD
die Anhebung des steuerlichen Entlastungsbetrages für
Alleinerziehende beschlossen. Dazu erklärt die stellvertretende
Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön:

„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich bereits in den
Koalitionsverhandlungen für eine Erhöhung des steuerlichen
Freibetrages für Alleinerziehende eingesetzt. Daher begrüßt sie, dass
diese Erhöhung nun kommen wird. Der Freibetrag steigt dem Beschluss
zufolge von 1.308 Euro auf 1.908 Euro. Das entspricht einer Erhöhung
um mehr als 50 Prozent.

Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass Alleinerziehende
im Alltag vor deutlich größeren Herausforderungen stehen als Familien
mit zwei Elternteilen – etwa im Haushalt oder bei der
Kindererziehung, aber auch in finanzieller Hinsicht. Sie sind daher
besonders auf die Unterstützung des Staates angewiesen. Damit ihr
Familienleben reibungslos verläuft, benötigen sie jeden Euro.

Ihre besondere Lebenssituation wird künftig besser berücksichtigt.
Nach elf Jahren ohne Erhöhung erhalten Alleinerziehende nun die
dringend notwendige Entlastung.“

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