Smart Data und Persönlichkeitsschutz in Einklang
bringen
Am Sonntag, 28. Januar 2018, ist Europäischer Datenschutztag. An
diesem Tag wurde im Jahr 1981 die Europaratskonvention 108 zum
Datenschutz unterzeichnet. Hierzu erklärt die stellvertretende
Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön:
„Wir brauchen eine innovationsoffene Datenpolitik in Europa. Denn
Daten sind der zentrale Rohstoff der Zukunft. Smart Data kann
intelligente Verkehrssteuerungssysteme, effizientere
Energieversorgung oder eine bessere Gesundheitsversorgung
ermöglichen. Damit Innovation durch Daten Erfolg haben kann, setzen
wir uns für eine neue Datenkultur ein: Weg vom Grundsatz der
Datensparsamkeit hin zu einem kreativen, sicheren Datenreichtum.
Innovation geht nur mit und nicht gegen die Menschen. Deshalb
müssen wir die Ängste der Bürger ernst nehmen. Nach einer aktuellen
Umfrage der Institute YouGove und Sinus hat jeder zweite Befragte das
Gefühl, seine Daten seien nicht ausreichend geschützt und er habe
keine Kontrolle über sie. Wir müssen also dem Persönlichkeitsschutz
Rechnung tragen und gleichzeitig die Möglichkeit der Datennutzung für
Wachstum und Wohlstand nutzen. Diesem Bedürfnis muss durch
entsprechendes Big-Data-Management Rechnung getragen werden. Nicht
alle personenbezogenen Daten sind per se als kritisch einzustufen.
Für die Mobilität können sie beispielsweise großen Nutzen bringen.
Auch kann so viel wie möglich mit anonymen und pseudonymisierten
Daten gearbeitet werden. Es ist daher gut, dass Pseudonymisierung und
Anonymisierung Eingang in die europäische Datenschutzgrundverordnung
gefunden haben.
Die Europäische Datenschutzkonvention hat erstmalig europaweit für
alle Menschen sichergestellt, dass ihre Rechte und Grundfreiheiten
bei der Verarbeitung personenbezogener Daten geschützt werden.
Seither sind viele neue Herausforderungen für den Datenschutz
hinzugekommen. Die Datenschutzgrundverordnung schafft nun eine neue
Grundlage für ein einheitliches Datenschutzregime in einem
gemeinsamen europäischen Binnenmarkt.“
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