Verlässliche Kriterien für Löschanfragen schnell
definieren
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu den Löschauflagen
für Suchmaschinen hat die Arbeitsgruppe Digitale Agenda der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Experten angehört, um über die weiteren
politischen Handlungsmöglichkeiten zu entscheiden.
Dazu erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön:
„Nach dem Urteil besteht seitens der Verbraucherverbände und der
betroffenen Unternehmen Unsicherheit, wie die tatsächlichen Kriterien
für einen Löschanspruch gegen Google und andere Dienste aussehen
können. Vor allem aber ist nicht festgelegt, wer im Zweifelsfall
entscheiden soll und ob neben Suchmaschinen auch weitere Anbieter wie
soziale Netzwerke oder z.B. Wikipedia betroffen sind. Daher müssen
schnell Kriterien entwickelt werden, damit Rechts- und
Planungssicherheit entsteht. Vor allem aber muss gewährleistet sein,
dass die Ansprüche der Bürger fair und neutral ausgewertet werden.“
Der internetpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Jarzombek, erklärt:
„Die Entscheidung, was tatsächlich aus den Suchergebnissen
gelöscht wird, darf keinem einzelnen Unternehmen überlassen werden.
Hiermit würde gerade für deutsche Startups eine neue Barriere
aufgebaut, die für kleine Unternehmen unüberwindbar wäre. Eine
Möglichkeit wäre eine regulierte Selbstregulierung – ähnlich wie beim
Jugendschutz. Damit würde der Löschungsanspruch gegen die einzelnen
Unternehmen weiter bestehen, aber in einem System der
Selbstregulierung auf die Selbstkontrollstelle übergehen. Dafür
könnte der Gesetzgeber den Ordnungsrahmen setzen.
Mit der regulierten Selbstregulierung würde eine unkomplizierte
Lösung geschaffen und die Kosten für das zu erwartende umfangreiche
Personal von den Unternehmen getragen – und nicht vom Steuerzahler.
Wichtig ist, dass hier keine Markteintrittsbarriere für Startups
(neue Unternehmensgründungen) entsteht.“
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