Schön/Maag: Kombination aus fester Quote und Flexiquote wird Kulturwandel in Unternehmen bewirken

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig und
Bundesjustizminister Heiko Maag haben am heutigen Dienstag die
Leitlinien für das Gesetzgebungsverfahren zur Frauenquote
vorgestellt. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, und die Vorsitzende der
Gruppe der Frauen, Karin Maag:

„Die große Koalition setzt zügig und konsequent die Vereinbarungen
des Koalitionsvertrages zur Frauenquote um. In drei Bereichen werden
wir Regelungen einführen, um das Ziel zu erreichen, den Anteil der
Frauen in Führungspositionen zu erhöhen.

Zu einer Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent für ihre
Aufsichtsräte werden die rund 120 voll mitbestimmungspflichtigen und
börsennotierten Unternehmen verpflichtet. Diese verbindliche Quote
gilt ab dem 1. Januar 2016 sukzessive bei den Aufsichtsratsposten,
die ab dann neu zu besetzen sind.

Insbesondere die Flexiquote ist ein kluges und praktikables
Modell. Börsennotierte oder mitbestimmungspflichtige Unternehmen
müssen ab 2015 verbindliche Zielgrößen für die Erhöhung des
Frauenanteils in Aufsichtsrat, Vorstand und obersten
Management-Ebenen festlegen, diese veröffentlichen und hierüber
transparent berichten. So ist es jedem Unternehmen möglich, sich
klare Zielvorgaben zu geben – und zwar passgenau für die eigene
Belegschaft, die eigene Struktur und die jeweilige Branche sowie
unter Berücksichtigung der unternehmerischen Freiheit. Die Flexiquote
wird einen deutlichen Kulturwandel in den Unternehmen bewirken: Die
Potenziale von Frauen werden stärker zur Geltung kommen.

Nicht zuletzt sehen wir als große Koalition Regelungen vor für den
öffentlichen Dienst des Bundes sowie für Berufungen und Entsendungen
in Gremien im Einflussbereich des Bundes. Denn wenn den Unternehmen
Quoten auferlegt werden, ist dies ebenso dem öffentlichen Sektor
abzuverlangen. Deshalb werden wir das Bundesgleichstellungsgesetz und
das Bundesgremienbesetzungsgesetz novellieren, um auch die
Führungspositionen in der Bundesverwaltung, den Gerichten, den
Unternehmen des Bundes und die Besetzungen von Berufungsgremien im
Blick zu haben.

Mit diesem umfassenden Paket werden wir den Anteil der Frauen in
Führungspositionen merklich erhöhen. Im weiteren
Gesetzgebungsverfahren wird die CDU/CSU-Bundestagsfraktion dafür
Sorge tragen, dass die geplanten Regelungen auch praktikabel und
realitätstauglich sind.“

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