Schön/Weinberg: ElterngeldPlus ermöglicht mehr Zeit und Partnerschaftlichkeit für junge Familien

Am heutigen Freitag hat Bundesfamilienministerin
Manuela Schwesig die mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion abgestimmten
Eckpunkte des Gesetzentwurfs zum ElterngeldPlus vorgestellt. Dazu
erklären die stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, und der familienpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg:

Nadine Schön: „Mit der Einführung des ElterngeldPlus geben wir
jungen Eltern noch mehr Zeit und Flexibilität bei der Gestaltung
ihres Familienlebens. Das ist das Kernanliegen der Union. Immer mehr
Mütter und Väter wünschen sich, die Betreuung ihres Kindes und ihre
Erwerbstätigkeit möglichst flexibel und partnerschaftlich kombinieren
zu können. Gerade für den Wiedereinstieg in Teilzeit eröffnen wir nun
neue Möglichkeiten. Zudem wird mit dem ElterngeldPlus die
Partnerschaftlichkeit gestärkt. Das ElterngeldPlus sieht viele neue
Gestaltungsvarianten vor: Elterngeldbezug ohne Erwerbstätigkeit, in
Kombination mit einer Teilzeittätigkeit, gemeinsame Elternzeit oder
abwechselnde Inanspruchnahme von Elterngeld – alles ist künftig
möglich, ohne dass Elterngeldansprüche reduziert werden.“

Marcus Weinberg: „Für die Union ist diese Weiterentwicklung des
Elterngeldes nicht nur zeitgemäß, sondern auch konsequent im Sinne
der Wünsche vieler junger Familien. Wir läuten damit eine Epoche von
mehr Partnerschaftlichkeit und Flexibilität bei der Betreuung der
Kinder ein. Kinder erwarten von ihren Eltern Zeit, Aufmerksamkeit,
Liebe und Zuwendung. Zeit ist mittlerweile für viele Eltern das
kostbarste Gut der Gegenwart. Um Eltern mehr gemeinsame Zeit für das
Kind zu ermöglichen, ergänzen wir das ElterngeldPlus durch den neuen
Partnerschaftsbonus in Form weiterer ElterngeldPlus-Monate, der
gemeinsame Sorge- und Familienarbeit erleichtert.“

Hintergrund:

Wenn Eltern sich heute gemeinsam um ihr neugeborenes Kind kümmern
und parallel Elterngeld beziehen, sind die 14 Elterngeldmonate nach 7
Monaten verbraucht. Und wenn Eltern heute während der Zeit des
Elterngeldbezugs eine Teilzeittätigkeit aufnehmen, reduziert sich ihr
Elterngeldanspruch. Hier setzt das ElterngeldPlus an, das in
Kombination mit einer vollzeitnahen Teilzeittätigkeit doppelt so
lange bezogen werden kann wie das Elterngeld. Aus 14 Monaten
Elterngeld können 28 ElterngeldPlus-Monate werden. Dabei beträgt das
ElterngeldPlus maximal die Hälfte des Elterngeldes, das Eltern ohne
Erwerbstätigkeit nach der Geburt bekämen. Wenn Mutter und Vater für
mindestens vier aufeinanderfolgende Monate gleichzeitig ihre
Arbeitszeit reduzieren, können sie vier zusätzliche
ElterngeldPlus-Monate beziehen.

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