Schön/Weinberg: Mutterschutz auf der Höhe der Zeit

Neuregelung des Mutterschutzrechts im Bundestag

Der Deutsche Bundestag debattiert am heutigen Mittwoch in erster
Lesung den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des
Mutterschutzrechts. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, und der
frauenpolitische Sprecher der Fraktion, Marcus Weinberg:

Nadine Schön: „Mit der Reform des 1952 in Kraft getretenen
Gesetzes soll ein zeitgemäßer Mutterschutz geschaffen werden. Anders
als vor mehr als 60 Jahren sind Frauen heute selbstverständlich
berufstätig und die Vereinbarkeit von Schwangerschaft und
Erwerbstätigkeit ist eine Normalität. Prägten seinerzeit reine
Beschäftigungsverbote das Arbeitsschutzrecht für schwangere Frauen,
so steht heute das Bemühen im Vordergrund, dem Beruf oder der
Ausbildung weiter nachgehen zu können – ohne Beeinträchtigung der
Gesundheit von Mutter und ungeborenem Kind. Deshalb haben wir unter
anderem die Nacht-, Sonn- und Feiertagsregelungen flexibler gestaltet
und an die neuesten gesundheitlichen Erkenntnisse angepasst.

Besonders wichtig ist der Union, dass wir Frauen, die Kinder mit
Behinderungen zur Welt bringen, künftig durch eine verlängerte
Schutzfrist nach der Geburt von acht auf 12 Wochen noch stärker
unterstützen.“

Marcus Weinberg: „CDU/CSU begrüßen die bereits in der letzten
Legislaturperiode von der Union angestoßene Überarbeitung des
Mutterschutzrechts. Bei allen Reformüberlegungen muss der Leitgedanke
–so viel Mutterschutz wie notwendig– im Mittelpunkt stehen. Wir haben
in den letzten Jahren wahrgenommen, dass sich viele Frauen mehr
Regelungen wünschen, die sie nicht durch sofortige
Beschäftigungsverbote aus dem Erwerbsleben ausschließen. Mit der
Reform stärken wir die Entscheidungsfreiheit der Frauen und den
erforderlichen Schutz von Mutter und Kind gleichermaßen.

Darüber hinaus ergänzen wir das bestehende Gesetz dort, wo noch
Regelungslücken bestehen. Zukünftig wird auch eine Frau, die gerade
eine Fehlgeburt erlitten hat, vom mutterschutzrechtlichen
Kündigungsschutz erfasst. Die ausdrückliche Einbeziehung von
arbeitnehmerähnlichen Personen sowie von Schülerinnen und
Studentinnen in das Mutterschutzgesetz schafft einen angemessenen
Schutzrahmen und Rechtssicherheit für alle Beteiligten.“

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