Der Bundeshaushalt 2012 sieht die Wiederaufnahme
der von der rot-grünen Bundesregierung 2003 beendeten
Investitionsförderung für Ausbildungswohnheime vor. Hierzu erklärt
der stellvertretende Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Uwe Schummer:
„Auf Antrag der Regierungskoalition wurde die 2003 eingestellte
Förderung des Jugendwohnens in Paragraph 80 a Sozialgesetzbuch III
wieder in den Bundeshaushalt aufgenommen. Jugendwohnen ist ein
Erfolgsrezept. Bei den Trägern des Jugendwohnens herrscht seit dem
Ausstiegsbeschluss von Rot-Grün ein enormer Investitionsstau. Wir
schaffen nun wieder Planungssicherheit und eröffnen Perspektiven.
In den 550 bundesweit vorhandenen Jugendwohnheimen übernachten
jährlich 250.000 Jugendliche und junge Erwachsene. Durch die
pädagogische Betreuung sinkt auch die Abbrecher-Quote bei den dort
untergebrachten Auszubildenden von 25 auf fünf Prozent. Auch vor dem
Hintergrund wachsender Mobilität im europäischen Bildungsraum wird
Jugendwohnen immer wichtiger. Hier finden Jugendliche aus ganz Europa
Ansprechpartner und familiäre Nähe. Doch auch in Deutschland können
durch Jugendwohnheime lange Anreisen zum Blockunterricht während der
Ausbildung erspart werden.
Die Förderung erfolgt aus dem Haushalt der Bundesagentur für
Arbeit. Dabei ist der Punkt Eingliederungshilfe erweitert worden. Er
heißt nun –Präventive Sondermaßnahmen zur Verbesserung der
Ausbildungschancen junger Menschen– (inklusive Förderung von
Jugendwohnheimen).“
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