Der Bundeshaushalt 2012 sieht die Wiederaufnahme 
der von der rot-grünen Bundesregierung 2003 beendeten 
Investitionsförderung für Ausbildungswohnheime vor. Hierzu erklärt 
der stellvertretende Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Uwe Schummer:
   „Auf Antrag der Regierungskoalition wurde die 2003 eingestellte 
Förderung des Jugendwohnens in Paragraph 80 a Sozialgesetzbuch III 
wieder in den Bundeshaushalt aufgenommen. Jugendwohnen ist ein 
Erfolgsrezept. Bei den Trägern des Jugendwohnens herrscht seit dem 
Ausstiegsbeschluss von Rot-Grün ein enormer Investitionsstau. Wir 
schaffen nun wieder Planungssicherheit und eröffnen Perspektiven.
   In den 550 bundesweit vorhandenen Jugendwohnheimen übernachten 
jährlich 250.000 Jugendliche und junge Erwachsene. Durch die 
pädagogische Betreuung sinkt auch die Abbrecher-Quote bei den dort 
untergebrachten Auszubildenden von 25 auf fünf Prozent. Auch vor dem 
Hintergrund wachsender Mobilität im europäischen Bildungsraum wird 
Jugendwohnen immer wichtiger. Hier finden Jugendliche aus ganz Europa
Ansprechpartner und familiäre Nähe. Doch auch in Deutschland können 
durch Jugendwohnheime lange Anreisen zum Blockunterricht während der 
Ausbildung erspart werden.
   Die Förderung erfolgt aus dem Haushalt der Bundesagentur für 
Arbeit. Dabei ist der Punkt Eingliederungshilfe erweitert worden. Er 
heißt nun –Präventive Sondermaßnahmen zur Verbesserung der 
Ausbildungschancen junger Menschen– (inklusive Förderung von 
Jugendwohnheimen).“
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