Die ENISA, die Europaische Agentur für „Cybersicherheit“ hat eine
Studie [http://www.enisa.europa.eu/act/cert/support/legal-information
-sharing ] über die rechtlichen und regulatorischen Aspekte des
Informationsaustausch und grenzüberschreitender Zusammenarbeit
nationaler/staatlicher CERTs (Computer Emergency Response Teams) in
Europa veröffentlicht. Der Bericht analysiert, welche Auswirkungen
diese Aspekte auf den grenzüberschreitenden Informationsaustausch
zwischen den CERTs haben. Das Ergebnis zeigt, dass ein empfindliches
Gleichgewicht zwischen Forschung, Verwaltung und Minderung von
Computerstörfällen einerseits und der Anerkennung von Rechten und
Pflichten, die von bestimmten rechtlichen und regulatorischen
Rahmenwerken vorgegeben werden (darunter Bestimmungen zum Schutz von
Daten und der Privatsphäre), andererseits besteht.
CERTs sind bei der grenzüberschreitenden Koordination von
IT-Vorfällen unerlässlich und um ihre wichtige Rolle ausfüllen zu
können, müssen sie Informationen austauschen. Bei grenzübergreifendem
Informationsaustausch müssen komplexe gesetzliche Faktoren
berücksichtigt werden. CERTs der verschiedenen Länder haben
unterschiedliche rechtliche Grundlagen für die Anfrage nach und die
Weiterleitung von Informationen an andere Teams. Bei den
ausgetauschten Informationen kann es sich ausserdem um persönliche
Daten handeln, die spezifischen Bestimmungen zum Schutz der
Privatsphäre unterliegen. Darüber hinaus haben CERTs, auch
nationale/staatliche CERTs, voneinander abweichende Aufträge. Die
Studie [http://www.enisa.europa.eu/act/cert/support/legal-information
-sharing ] identifiziert diese rechtlichen und regulatorischen
Faktoren und beurteilt, welche Auswirkungen diese auf den
grenzüberschreitenden Informationsaustausch zwischen den CERTs haben.
Eine Erkenntnis der Untersuchung ist unter anderem, dass der
Datenschutz, die Datenspeicherung und die Verpflichtung zur
Zusammenarbeit mit Vollstreckungsbehörden, die grössten
Herausforderungen für eine grenzüberschreitende CERT-Kooperation
sind.
Der geschäftsführende Direktor der ENISA, Professor Udo
Helmbrecht [http://www.enisa.europa.eu/about-enisa/structure-organiz
ation/executive-director/ed_cv-helmbrecht_fr ] , dazu: „CERTssehen
sich konfrontiert mit einemschwierigen Balanceakt zwischen der
Erforschung, Verwaltung und Minderung von Störfällen einerseits und
dem Schutz von Privatsphäre, Daten und Integrität andererseits.
Sicherlich darf grenzüberschreitender Informationsaustausch nicht als
Gefahr für die Grundrechte angesehen werden, denn der Austausch ist
eine Voraussetzung für effiziente Reaktionen auf
Internet-IKT-Vorfälle wie auch für den Schutz gerade dieser Rechte.
Mangelhafte Cybersicherheit kann zu einer Unterminierung der Ausübung
Ihrer Menschenrechte führen.“
Beispiele für Empfehlungen für mittel- und langfristige
Eingriffsmassnahmen sind unter anderem:
– Verdeutlichung der Unterschiede zwischen den nationalen rechtlichen
Rahmenwerken;
– Einführung einer EU-Gesetzgebung, welche die Zuständigkeits- und
Tätigkeitsbereiche der nationalen/staatlichen CERTs berücksichtigt;
– Vorgabe eines Grenzbereichs für Störfälle, die eine Reaktion von
nationalen/staatlichen CERTs und Informationsaustausch erfordern;
– Erklärungen, warum CERTs persönliche Daten an zuständige Behörden
weitergeben müssen, um Klarheit darüber zu schaffen, unter welchen Umständen diese
Daten grenzübergreifend ausgetauscht werden müssen;
– Einbeziehung der gesetzlichen Grundlagen bei Informationsanfragen.
VOLLSTÄNDIGER BERICHT [http://www.enisa.europa.eu/act/cert/suppo
rt/legal-information-sharing ]
Hintergrund: Mitteilung der Europäischen Kommission über den
Schutz kritischer Informationsinfrastrukturen [http://eur-lex.europa
.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:52011DC0163:EN:NOT ]
http://www.enisa.europa.eu/front-page/media/enisa-auf-deutsch
Übersetzung. Das Englische Original ist die einzige
massgebliche Fassung.
Pressekontakt:
Ansprechpartner für Interviews: Ulf Bergstrom, Sprecher von
ENISA, press@enisa.europa.eu, Handy: +30-6948-460-143, oder Silva
Portesi,
Expert Cert-relations Q enisa.europa.eu
Weitere Informationen unter:
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