Schwäbische Zeitung: BVG sollte das Bremer Urteil kassieren – Leitartikel zu Polizeikosten

Wer populistisch argumentiert, ist schnell
dabei, das Urteil des Bremer Oberverwaltungsgerichts zu loben. Weil
der Profifußball mittlerweile ein gewinnorientiertes
Milliardengeschäft ist, soll die DFL, in der die 36 Vereine der 1.
und 2. Bundesliga organisiert sind, dem betroffenen Land Geld für
polizeiliche Mehrkosten bei sogenannten Hochsicherheitsspielen
bezahlen. Schnell wird danach gefragt, warum der Steuerzahler dafür
geradestehen soll, damit junge Millionäre in kurzen Hosen sicher
gegen einen Ball treten können und sich die Cluboberen die Taschen
vollstopfen. Es sei nur recht und billig, wenn die Vereine für die
Polizeieinsätze zahlen. In Bremen haben sie deshalb ein
Gebührengesetz für gewinnorientierte Großveranstaltungen geschaffen.

Doch das ist ebenso kurz gedacht wie falsch. Der Bürger muss
erwarten können, dass der Staat, jedes Bundesland und jede Stadt die
Sicherheit des öffentlichen Raumes garantiert – ohne zusätzlichen
Sicherheitsobolus. Völlig egal, ob irgendwelche Wirrköpfe Lust darauf
haben, sich in der Nähe von Fußballstadien zu prügeln. Oder nach
Volksfesten in der S-Bahn. Oder nach Rockkonzerten im Zug. Die
Veranstaltung selbst muss auch der jeweilige Organisator sichern,
nicht aber das Umfeld. Dies ist die ureigene Aufgabe eines Staates.
Auch für die Sicherstellung dieses Gewaltmonopols zahlen Bürger und
Unternehmen Steuern.

An dieser Stelle sei an die Wirtschaftskraft der Branche erinnert:
Eine Studie des Unternehmensberaters McKinsey hat bereits im Jahr
2010 ergeben, dass dem deutschen Fiskus per annum durch den
Profifußball netto 1,5 Milliarden Euro an Steuern zufließen.
Ebenfalls gern übersehen wird, dass die vielen friedlichen Fans
mancher Stadt, um die Touristen ansonsten einen großen Bogen machen
würden, alle zwei Wochen gewaltige Einnahmen bescheren – und damit
Steuergelder. Es gibt genug Studien, die belegen, dass die Summe der
Einnahmen durch den Fußball jene der Sonderausgaben bei Weitem
übersteigt.

Das Bundesverwaltungsgericht sollte das Bremer Urteil kassieren.

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