Ist es in Ordnung, dass sich Anwälte eine
goldene Nase mit Abmahnungen verdienen, nur weil ein Onlinehändler
ein Impressum im Internet nicht korrekt angegeben hat? Rechtlich
leider ja, auch wenn es moralisch verwerflich ist. Ein ganzes Heer
von Advokaten hat sich in Deutschland mittlerweile darauf
spezialisiert, Internetnutzern die – bewusst oder unbewusst – gegen
geltendes Recht verstoßen, saftige Rechnungen zu präsentieren. Sie
werden tätig im Auftrag sowohl der Musik- und Filmindustrie als auch
von Onlinehändlern, die ihre Konkurrenz ärgern möchten. Diesem
Treiben kann nur die Politik Einhalt gebieten: Ein Gesetzentwurf von
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) liegt
vor. Sie möchte, dass bei Urheberrechtsverletzungen die erste
außergerichtliche Abmahnung auf 84 Euro begrenzt wird. Eine Deckelung
auf 100 Euro gibt es zwar jetzt schon, sie ist aber leicht
auszuhebeln. Eine Reform ist deshalb nötig. Gierige Winkeladvokaten
werden ausgebremst und Internetuser müssen keine Unsummen für
Verstöße zahlen, die sie vielleicht aus Versehen begangen haben.
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