Schwäbische Zeitung: Der Zwang zur Sex-Auskunft – Kommentar zu Scheinvätern

Justizminister Heiko Maas will den sogenannten
„Scheinvätern“ von „Kuckuckskindern“ das Leben leichter machen, indem
er ihre Rechte stärkt und die Regressansprüche gegen die
„biologischen“ Väter sichert. Um diese wirksam in die Pflicht zu
nehmen, präsentiert Maas jetzt allerdings einen unreifen und
realitätsfernen Gesetzesentwurf, der in der Rechtspraxis zu Chaos und
Missbrauch führen könnte.

Die neue Regelung geht davon aus, dass die Frauen auf richterliche
Anweisung hin den „Scheinvätern“ verraten werden, mit wem sie in der
„Empfängniszeit“ außerdem noch Geschlechtsverkehr hatten. Was aber,
wenn die Frauen bewusst falsche Aussagen machen, sich nicht mehr
erinnern oder schweigen? Es bleibt offen, mit welchen Mitteln die
Sex-Auskunft erzwungen werden soll. Ohnehin sollen die Frauen den
Eingriff in ihre Persönlichkeitsrechte als unzumutbar ablehnen
dürfen, was die Prozedur absurd macht. Sicher ist, dass das Gesetz in
dieser Form den Anwälten viele neue Kunden bescheren und – was noch
schwerer wiegt – die Belastung der Gerichte weiter erhöhen dürfte.

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