Der Vorwurf an den politischen Gegner, die
eigene Klientel bedienen zu wollen, ist meist ein zweischneidiges
Schwert. Wer tut das denn nicht? Welche Partei in Deutschland
betreibt eine Politik gegen die eigenen Anhänger?
Die Sozialdemokraten, die jetzt gegen Justizministerin
Leutheusser-Schnarrenberger reflexhaft zu Felde ziehen, können sich
doch im Prinzip freuen. Sie bekommen ein prima Wahlkampfthema. Etwa
so: Seht her, Schwarz-Gelb will reiche Steuerhinterzieher schonen und
beim kleinen Mann einmal mehr abkassieren.
Die Liberale, die wegen ihrer Prinzipien-Treue beim
Koalitionspartner nicht besonders beliebt ist, muss sich allerdings
fragen lassen, ob sie wirklich das Thema gefunden hat, mit der die
FDP über fünf Prozent gewuchtet werden kann.
Einige Juristen und Rechtsphilosophen werden ihr zustimmen, die
Mehrheit in der Bevölkerung mit Sicherheit nicht. Denn die
„Datenhehlerei“, die die Ministerin unter Strafe stellen will, sorgt
aus den Taschen von kriminellen Steuerhinterziehern für
Zusatzeinnahmen, die ein klammer Staat gut gebrauchen kann.
Unabhängig von der politischen Diskussion vor allem mit der
Schweiz gilt es jetzt eine juristische Debatte zu führen: Ist der
Staat nicht verpflichtet, Straftäter zu verfolgen und das auch mit
Informationen, die von Hehlern stammen können? Das
Bundesverfassungsgericht hat dazu eine klare Meinung. Es hat die
Nutzung dieser Daten im November 2010 erlaubt.
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