Kristina Schröder hat völlig recht. Auch in
lesbischen und schwulen Lebenspartnerschaften übernehmen Menschen
dauerhaft Verantwortung füreinander und leben so konservative Werte.
Es ist schön, dass dieser Gedanke auch in der Unionsfraktion immer
mehr Freunde gewinnt. Es ist ein Unding, wenn gleichgeschlechtliche
Partner zwar gleiche Unterhalts- und Einstandspflichten füreinander
haben wie Eheleute, aber steuerlich nicht gleichgestellt sind. Wer
gleiche Pflichten erfüllt, muss auch gleiche Rechte bekommen. Auch
jene, denen es schwerfällt, jenseits traditioneller Rollenbilder
andere Lebensformen anzuerkennen, müssten fair genug sein, dies
einzusehen. Zumal der besondere Schutz der Ehe nicht dadurch
gemindert wird, dass auch gleichgeschlechtlich orientierten
Lebenspartnern Respekt gezollt wird.
Es gibt noch einen weiteren, wichtigen Grund zu handeln. Karlsruhe
hat bereits bei der Beamtenbesoldung die Gleichstellung eingefordert
und damit einen klaren Hinweis gegeben, wie in Kürze beim
Steuersplitting entschieden werden könnte. Die Politik muss nicht
immer warten, bis Karlsruhe den Weg weist. Sie kann und sollte selbst
entscheiden, was recht ist – und dann auch danach handeln.
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