Regierungssprecher Steffen Seibert hat recht:
Die NPD ist eine antidemokratische, fremdenfeindliche,
antisemitische, verfassungsfeindliche Partei. Und es wäre anzumerken:
Wer es unerträglich findet, dass sie über die Parteienfinanzierung an
Steuergeld kommt, dass sie die Freiheitsrechte der Verfassung
missbrauchen darf für ihre verfassungsfeindlichen Ziele, der liegt
gefühlsmäßig richtig. Das demokratische Bauchgefühl sagt also: Es
muss alles dafür getan werden, dass die Extremisten als Organisation
von der politischen Bildfläche verschwinden. Der zweite Anlauf zu
einem NPD-Verbot – diesmal vom Bundesrat auf den Weg gebracht – ist
im Kern exakt so begründet. Aber Bauchgefühle haben ihre Tücken. Wer
Für und Wider des Verbotsantrags kühl abwägt, der kommt zu einem
anderen Ergebnis. Vor allem drei Gründe sprechen dagegen. Erstens:
Der ungewisse Ausgang. Die Hürden für ein Parteienverbot sind extrem
hoch gesetzt – auch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Der hält ein Parteiverbot nur bei akuter Bedrohung der
verfassungsmäßigen Ordnung für rechtens. Ob der Ein-Prozent-Haufen
NPD dazu in der Lage ist, erscheint sehr zweifelhaft. Sollten die
Verfassungsrichter ein Verbot ablehnen, wäre das ein
nachhaltig-schlimmer Marketing-Erfolg für die NPD. Zweitens: Die
Propaganda-Bühne, die das Verbotsverfahren den Extremisten bietet.
Sie werden in die Märtyrerrolle schlüpfen, sie werden möglicherweise
– unabhängig vom Ausgang – neue Sympathisanten gewinnen. Und sie
werden davon profitieren, dass sich das Verfahren sehr lange
hinziehen wird. Drittens: Was wäre erreicht, wenn die NPD verboten
würde? Antwort: leider nicht viel. Man kann eine
Verbrecherorganisation verbieten, aber ihre Mitglieder sind damit
nicht vom Erdboden verschwunden. Es wird wahrscheinlich nie gelingen,
alle Extremisten zu Demokraten zu bekehren. Aber die Energie, die
dieses Verbotsverfahren auffrisst, wäre besser investiert gewesen in
Bemühungen, dem braunen Gestrüpp den Nährboden zu entziehen.
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