Schwäbische Zeitung: Es braucht mehr Zöllner / Leitartikel

Mit der Gesetzesnovelle zum Elektroschrott
haben es sich die Gesetzgeber in Brüssel und Berlin einfach gemacht.
Da wird der Handel mal eben verpflichtet, Waschmaschinen, Toaster und
Handys einzusammeln. Eigentlich ist das in Deutschland die Aufgabe
der kommunalen Wertstoffsammelstellen. Für die Verwertung und
Entsorgung des Schrotts sind sowieso die Hersteller der Elektrogeräte
verantwortlich – ganz nach dem Verursacherprinzip. Dennoch hat das
Gesetz sein Gutes.

Es fordert, bis 2016 mindestens 45Prozent des anfallenden
Elektroschrotts einzusammeln, bis 2019 sollen es 65 Prozent sein.
Momentan liegen wir im Schnitt bei etwa 40 Prozent. Es muss eine
rasche Lösung her.

Die Annahmepflicht von Elektroschrott für den Handel – wenn auch
eingeschränkt auf Großmärkte – könnte das Sammelvolumen tatsächlich
erhöhen. Schließlich muss der Verbraucher nicht noch eine
Extra-Stelle, nämlich den Wertstoffhof, ansteuern. Bei Kleingeräten,
wie Föhn oder Toaster, herrscht für den Verbraucher künftig Klarheit:
Der Elektro-Großmarkt muss es abnehmen.

Aber bei anderen Punkten greift die Novelle zu kurz: Ungeklärt
bleibt beispielsweise, wie der Handel mit dem Schrott verfahren soll.
Er hat keinen Lagerplatz und kein geschultes Personal für die
Sortierung des Mülls. Der Verband kommunaler Unternehmen befürchtet
sogar, dass der Abfall von dort möglicherweise in „nicht
ordnungsgemäße Entsorgungspfade“ gelangt.

Und was ist mit dem zweiten Ziel der Gesetzesnovelle, den
illegalen Export von Elektroschrott zu unterbinden? Geschätzte 300000
Tonnen kaputter Handys, Computer und Waschmaschinen gelangen jährlich
nach Afrika, wo sie unter menschenverachtenden Bedingungen für die
gewinnbringende Wiederverwertung zerlegt werden. Zwar sieht die
Novelle vor, dass Exporteure von gebrauchten Elektrogeräten
nachweisen müssen, dass diese eben kein Schrott sind. Aber um dieses
Ziel umzusetzen, braucht es genauere Überwachung durch den Zoll – und
mehr Kontrolleure.

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