Der öffentliche Tod der Amerikanerin Brittany
Maynard wühlt auf und macht nachdenklich. Diesen Effekt hatte sich
die junge Frau erhofft.
Aber sie hat auch Werbung gemacht für ihre Entscheidung, so aus
dem Leben zu gehen. Dieser letzte Punkt ist äußerst kritisch zu
sehen. Die Propagierung des Freitods als Ausweg aus einer tödlich
verlaufenden Krankheit kann schlimme Folgen haben.
Auch in Deutschland wird in den kommenden Monaten verstärkt über
Sterbehilfe debattiert werden. 2015 will der Bundestag über ein neues
Gesetz entscheiden, das eindeutig regeln soll, was möglich ist oder
auch nicht. Es wird keinen sogenannten Fraktionszwang geben. Die
Abgeordneten sollen im Einklang mit ihrem Gewissen abstimmen. Derzeit
scheint eine Mehrheit im Parlament der aktiven Sterbehilfe nicht die
Tür öffnen zu wollen. Viele Menschen befürchten durch die Zulassung
von Sterbehilfeorganisationen und die damit einhergehende
Legalisierung der Sterbehilfe eine Kommerzialisierung des Todes. Sie
erahnen eine Relativierung der Menschenwürde und steigenden sozialen
Druck auf die tatsächlich Schwächsten der Schwachen. Ihr Lebenswille
könnte mit dem Argument, sinnloses Leiden müsse doch verkürzt werden,
gegen sie verwendet werden. Die Sterbenden würden dann für ihr
Siechtum letztlich selbst verantwortlich gemacht. Wer in einer
solchen Lage noch von Selbstbestimmung spricht, der irrt.
Antworten auf die verzweifelten Ängste der Menschen vor einem
unwürdigen Sterben bieten Palliativmediziner und Hospize. Sie können
weitestgehend Schmerzen lindern und allumfassende Pflege mit
psychologischer Hilfe verbinden. Doch der deutschen Gesellschaft, die
den Tod aus dem Alltag verbannt hat, muss klar werden, dass die Hilfe
beim Sterben unter menschenwürdigen Verhältnissen nicht gratis ist.
Die Pflege muss massiv ausgebaut werden, und es muss sichergestellt
sein, dass jeder die Hilfe bekommt, die er braucht – ob in der Stadt
oder auf dem Land. Die Parlamentarier aber müssen die ethischen
Dimensionen des Themas debattieren.
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