Schwäbische Zeitung: Im Zweifel für das Leben – Kommentar zur Sterbehilfe-Diskussion

Es ist eine sensible Debatte – und es geht um
das vielleicht komplizierteste Gesetzesvorhaben dieser
Legislaturperiode. Geschäftsmäßige Sterbehilfe soll verboten werden,
dieser Wunsch eint alle Politiker im deutschen Bundestag. Geschäfte
mit dem Tod will niemand. Denn der Freitod als Dienstleistungsangebot
führt in eine unmenschliche Gesellschaft, die vielleicht am Ende
sogar eine Art von Druck auf alte und kranke Menschen aufbauen
könnte, den anderen nicht zu lange zur Last zu fallen.

Und doch gibt es viele offene Fragen. Darf man Sterbewilligen
ihren Wunsch versagen, was ist, wenn ein Sterbewilliger keine Kraft
mehr hat zum Suizid? Dürfen Ärzte helfen und wie weit? Welche
Sicherheit haben Ärzte, deren Kammern die Grenzen zwischen erlaubter
Hilfe und verbotener Hilfe quer durch die Republik anders ziehen?

Es gibt kein einfaches Gut und Böse in dieser Diskussion. Aber die
wichtigste Konsequenz aus der Diskussion um Sterbehilfe ist und
bleibt der Kampf um eine gute palliative Versorgung, die vielen
Menschen den Wunsch nach dem Freitod wegen nicht aushaltbarer Qualen
nimmt. Die gute Begleitung bis in den Tod muss gefördert werden und
nicht die Beförderung in den Tod, wie es in einem der Anträge richtig
heißt..

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