Die Bundesregierung darf den Kommunen keine
Übergangsfrist zugestehen, bis der Rechtsanspruch auf einen
U-3-Kitaplatz gilt. Seit sechs Jahren ist das Ziel 1. August 2013
bekannt. Die Kommunen müssen weiter unter Druck stehen, sie müssen
den Rechtsanspruch erfüllen. Natürlich ist der Bedarf stärker
gewachsen als das Familienministerium 2007 erwartet hat. Doch bisher
ist noch nicht einmal das damals gesteckte Ziel von 750 000
Betreuungsplätzen erreicht. Die betroffenen Eltern müssen sich
allerdings vorübergehend kompromissbereit zeigen und beispielsweise
ihr Kind in einem Container statt in einem Haus betreuen lassen. Zeit
und Geld der Kommunen in Gerichtsverfahren zu binden, hilft
langfristig auch nicht weiter.
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