Das Urteil des Bundesgerichtshofs zu strittigen
Äußerungen in Internet-Blogs ist eine gute Entscheidung – in
mehrfacher Hinsicht. Zum einen hat das Gericht erstmals konkret
geregelt, wie mit vermeintlichen Falschbehauptungen umzugehen ist.
Das schafft Sicherheit für alle Beteiligten.
Nun ist auch die absurde Idee vom Tisch, der Dienstleister müsse
alle Inhalte vor der Veröffentlichung auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen.
Das wäre überhaupt nicht zu leisten und hätte den Betrieb von
Blog-Plattformen praktisch unmöglich gemacht. Schließlich bloggt in
Deutschland laut dem Branchenverband Bitkom jeder sechste
Internetnutzer – wer soll diese riesige Datenmenge kontrollieren?
Darüber hinaus hat das Gericht klargestellt, dass deutsche Betroffene
ihr Recht in Deutschland geltend machen können – statt, wie von
Google gewünscht, vor kalifornische Gerichte ziehen müssen. Alles
andere wäre auch unzumutbar.
Allerdings: Für die Opfer bösartiger Blogger ist die Löschung
eines beleidigenden Eintrags wohl nur ein schwacher Trost. Denn der
Schaden ist oft schon angerichtet; einmal in die Welt gesetzte
Gerüchte lassen sich schwer wieder einfangen. Und Blogger können sich
anonym anmelden. Herauszufinden, wer tatsächlich hinter einer
Veröffentlichung steht, ist kompliziert – oft genug unmöglich.
Pressekontakt:
Schwäbische Zeitung
Redaktion
Telefon: 07561-80 100
redaktion@schwaebische-zeitung.de
Weitere Informationen unter:
http://