Seit einem Jahr modert der Gesetzentwurf vor
sich hin. Natürlich sind die Maghreb-Staaten nicht über alle
rechtsstaatlichen Zweifel erhaben.
Aber nachdem die Bundesregierung noch einmal Zugeständnisse an die
Kritiker vor allem aus den Reihen der Grünen gemacht hat, nachdem
nach wie vor jeder Asylbewerber aus diesen Ländern mit triftigen
Gründen auf einer Einzelfallprüfung bestehen kann, gibt es keinen
Grund für eine Ablehnung des Gesetzes. Ja, es geht auch um
Symbolpolitik, wie die Kritiker einwenden, aber eben auch um ein
klares Signal an Flüchtlinge aus den nordafrikanischen Ländern.
Das Asylrecht ist nicht dafür gedacht, Menschen, die aus rein
wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland kommen, aufzunehmen. Das
ist bei den jungen Männern aus Tunesien, Algerien und Marokko in der
Regel der Fall. Und hinzu kommt: Gerade bei ihnen ist die
Kriminalitätsrate höher als bei anderen Asylsuchenden, während die
Bereitschaft zur Integration geringer ist als bei jenen, die wirklich
unseren Schutz brauchen. Grund genug, die Maghreb-Staaten als sichere
Herkunftsländer auszuweisen.
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