Sonderlich gut stehen die Aktien der
Staatsanwaltschaft Hannover nicht. Die Revision, die sie gegen den
Freispruch des früheren Bundespräsidenten Christian Wulff eingelegt
hat, zeugt von einer gewissen Halsstarrigkeit. Offensichtlich
verkraften es die Staatsanwälte nicht, dass ihr Verfolgungseifer
nicht belohnt worden ist. In dem Freispruch sehen sie eine
Niederlage. Die Revision ist die allerletzte Möglichkeit, das Blatt
doch noch zu wenden und eine Neuauflage des Verfahrens zu erzwingen.
Allerdings: Der Bundesgerichtshof prüft jetzt nicht noch einmal
die Beweislage, sondern er stellt lediglich fest, ob der 2. Großen
Strafkammer des Landgerichts Hannover Verfahrensfehler unterlaufen
sind. In diesem Fall würde der Prozess komplett neu aufgerollt. Weil
Wulffs Richter aber mit einer Revision rechnen mussten, dürften sie
akribisch darauf geachtet haben, keine Gründe zu liefern.
Im Vorfeld des Verfahrens war zu hören, die Staatsanwälte hätten
sich heillos verrannt. Ob es so war, sei dahingestellt. Aber nach der
dünnen Beweislage, die der Prozess ergeben hat, wirkt die Reaktion
der Strafverfolger peinlich – zumindest für Nicht-Juristen.
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