Schwäbische Zeitung: Kommentar – Rentenmissbrauch ausschließen

Gut gemeint reicht nicht. Die Mütterrente an
sich ist genauso richtig wie das Vorhaben, Arbeitnehmern nach 45
Jahren harter Arbeit die Rente schon mit 63 zu ermöglichen. Die Frage
ist nur: Wie bezahlt man das und wie verhindert man Missbrauch? Und
da passieren gerade dicke Fehler.

Die Mütterrente ist der größte Brocken im Rentenpaket. Doch sie
muss aus Steuergeldern und nicht aus der Rentenkasse gezahlt werden.
Schließlich ist es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Kinder zu
erziehen, und nicht nur ein Anliegen derjenigen, die in die
Rentenkasse einzahlen.

Die Rente ab 63 ist eine klassische Aufgabe für die Rentenkasse.
Hier muss aber Missbrauch verhindert werden. Wenn Sigmar Gabriel
immer wieder die Arbeitsleistung seiner Mutter beschwört, liegt er
neben dem Thema. Denn seine Mutter wird von der Rente mit 63 nicht
mehr profitieren, wohl aber die Generation von Gabriel, die
Babyboomer. Schon wird vor einer neuen Frühverrentungswelle gewarnt,
denn natürlich werden einige Arbeitgeber die neue Regelung ausnutzen
und sich von ihren Angestellten trennen. Die Kardinalfrage, wie viele
mit 63 schon 45 Jahre durchgearbeitet haben und mit 61 die Regelung
ausnutzen könnten, ist nicht zu klären – und damit auch nicht die
endgültigen Kosten.

Am Ende bleibt die Hoffnung auf das Parlament, das noch wichtige
Änderungen am Gesetzentwurf vornehmen kann. Missbrauch ganz
ausschließen kann niemand. Aber sehenden Auges in Kauf nehmen darf
man ihn nicht.

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