Schwäbische Zeitung: Kommentar zu Nebenverdiensten – Der Anspruch des Wählers

Nebenverdienste von Abgeordneten sind nicht per
se verwerflich. Volksvertreter, die durch einen Beruf Kontakt zur
Realität außerhalb des Parlaments halten, wissen im Zweifel über die
Probleme in Wirtschaft und Gesellschaft besser Bescheid. Allerdings
ist fast eine Million Euro, wie sie Peter Gauweiler verdient, zu viel
und gefährdet die gewissenhafte Ausübung des Mandats.

Der Wähler hat Anspruch darauf, über seine Vertreter Bescheid zu
wissen. Dazu gehört auch eine detaillierte Aufschlüsselung von deren
Einnahmen, bis hin zu genauen Zahlen. Das hat nichts mit einer
Neiddebatte zu tun, sondern damit, dass sich der Souverän umfassend
informieren muss, woher seine Abgeordneten ihr Geld beziehen, und ob
eventuell Interessenkonflikte mit dem Mandat bestehen.

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