Das Abfallrecht bedarf einer Reform an Haupt und
Gliedern. Viele Regelungen stammen aus den 90er-Jahren. Sie
berücksichtigen weder den technischen Fortschritt noch
wirtschaftliche Entwicklungen. Müll lässt sich mit modernen Anlagen
besser trennen als vor 20 Jahren. Gut sortierter Abfall wiederum ist
zum wertvollen Handelsgut geworden, um das sich private Abfallfirmen
und kommunale Entsorger streiten. Dabei sind die Privaten ins
Hintertreffen geraten, auch weil sie oft den Beweis schuldig blieben,
wirtschaftlicher zu arbeiten als die städtische Müllabfuhr. Viele
Städte haben ihre Entsorgung daher wieder verstaatlicht. Ehrenwert
ist nun der Versuch des Bundesumweltministers, Spielregeln für ein
Zusammenspiel der Kommunen und Privaten aufzustellen. Denn niemand
wünscht sich eine Abfallwirtschaft ohne private Mitspieler. Die
Regierung muss verhindern, dass Monopolisten – egal ob privat oder
kommunal – Kunden ausbeuten.
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