Die damalige grün-rote Landesregierung hat nach
mehr als 40 Jahren Schluss gemacht mit der Sonderschulpflicht für
Kinder mit speziellen Bedürfnissen. Seit diesem Schuljahr zählt
allein der Elternwunsch. Sie entscheiden, ob ihr Kind an einem
Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum oder an einer
Regelschule die beste Förderung erfährt. Diese gute Idee basiert auf
der Behindertenrechts-Konvention der Vereinten Nationen,
Chancengleichheit und Teilhabe sind damit Menschenrechte. Doch es
gibt Mängel in der praktischen Umsetzung.
310 Millionen Euro soll das Land in 4700 sonderpädagogische
Stellen investieren, um ein Zwei-Lehrer-Prinzip in allen inklusiven
Klassen einzuführen. Diese Forderung des Verbands Bildung und
Erziehung ist unrealistisch, weil viel zu teuer – auch wenn diese Art
der inklusiven Beschulung für die Kinder wohl die beste Förderung
wäre. Ebenso unwahrscheinlich ist aber auch, an jeder noch so kleinen
Schule Inklusion zu ermöglichen – zumindest so lange, bis die Lehrer
ausreichend qualifiziert sind.
In der Lehrerausbildung hat sich schon etwas getan,
sonderpädagogische Inhalte sind bereits Bestandteil des Studiums
geworden. Viel schneller und umfänglicher müssen aber auch die
Lehrer, die seit Jahren im Beruf sind, eine fundierte Fortbildung
erhalten – nicht nur wie bisher zweieinhalb Tage. Auch das kostet
Geld, allerdings keine 310 Millionen Euro. Hier muss das Land stärker
investieren.
Bewegen muss sich aber auch die Gesellschaft insgesamt – besonders
die Eltern. Der Begriff von Normalität muss neu gedacht werden. Jeder
Mensch hat Stärken und Schwächen, deshalb dürfen Defizite oder
Behinderungen nicht mit einem Stigma belegt werden. Ist dieser
Schritt gedanklich vollbracht, verlieren auch die Förder- und
Sonderschulen ihren Schrecken, den sie auf manche Eltern ausüben. Sie
müssen erkennen, ob ihr Kind an solch einer Schule nicht vielleicht
doch die bessere Förderung erfährt als an einer Regelschule.
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