Schwäbische Zeitung: Sparen mit Extrabonus – Kommentar

Die Ausnahmeregelung, dass sich
energieintensive Unternehmen von der Ökostromumlage EEG teilweise
befreien lassen können, ist ein glänzendes Negativ-Beispiel. Es
veranschaulicht, wie schädlich Subventionen und Ausnahmeregelungen im
Allgemeinen sind: Sie verzerren den Wettbewerb und verkomplizieren
Abgabensysteme derart, dass jeder sich herauszumogeln sucht. Die
Folge: Der Ehrliche ist der Dumme.

Ursprünglich war die EEG-Ausnahme dazu gedacht, eine vermeintliche
Benachteiligung von exportierenden Unternehmen durch die EEG-Abgabe
zu korrigieren. Dieses Ziel wurde verfehlt, wenn Schlachtereibetriebe
nicht nur Deutschland im Vergleich zum Ausland zum Billiglohnland
degradieren, sondern sich auch noch als Extra von der Stromumlage
befreien lassen.

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