Am Donnerstag hat vor dem Bundesgerichtshof der
Anwalt einer der klagenden Familien gesagt: „Das war schon eine große
Belastung, über drei Stunden auf dem Flughafen festzusitzen.“ Man
kann spotten und sagen: Hoffentlich hat sich die Familie von der
schlimmen Tortur im anschließenden Urlaub gut erholt. Es ist das gute
Recht eines Urlaubers, mögliche Ansprüche geltend zu machen. Der
Verbraucherschutz muss aber auch Grenzen haben. Wenn eine
Fluggesellschaft die Wartezeit nicht selbst zu verantworten hat, dann
darf es auch keine Entschädigung geben. Hoffentlich weicht der BGH
diesen Grundsatz nicht auf. Denn wenn Airlines für alle
Eventualitäten Vorsorge treffen müssen, dann werden die Preise
steigen, dann würden alle für die Ungeduld Einzelner bezahlen. Und
das kann nicht im Sinne des Verbraucherschutzes sein.
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