Ob nun der Ausdruck einer
„Verantwortungsgemeinschaft“ (Ministerpräsident Winfried Kretschmann)
oder das Resultat eines „Rechtfertigungsgipfels“ (Oppositionschef
Guido Wolf): Die nach dem Stuttgarter Flüchtlingsgipfel bekannt
gegebenen Maßnahmen sind Schritte in die richtige Richtung. Dass eine
Lenkungsgruppe mit Fachleuten aus den Ministerien aufgestellt wird,
die direkt mit Flüchtlingen zu tun haben, war überfällig. Dass auch
die Städte und Gemeinden in dieser Task-Force vertreten sind, ist
eine Selbstverständlichkeit. Dass die Zahl der Erstaufnahmestellen
deutlich erhöht wird, kann möglicherweise etwas Druck vom Kessel
nehmen.
Doch alles in allem greifen diese Entscheidungen zu kurz.
Unfreiwillig belegen sie, dass in der föderalen Bundesrepublik die
Länder wie die Kommunen lediglich zum Umsetzen von Nothilfen verdammt
sind, wenn von der Bundesregierung und von der Europäischen Union
trotz der dramatischen globalen Flüchtlingsbewegungen zu wenig kommt.
Solange Berlin es nicht schafft, in Brüssel eine Flüchtlingspolitik
durchzusetzen, die nicht mehr wie aktuell den ethischen Ansprüchen
der EU eklatant zuwiderläuft, sollte die Bundesregierung den Großteil
der Kosten im Lande übernehmen.
Darüber hinaus braucht Deutschland ein modernes
Einwanderungsgesetz, damit Zuwanderung mit dem Arbeitskräftebedarf
koordiniert werden kann. Denn mit dem Asylrecht können nicht die
wirtschaftlichen Probleme etwa in den Ländern des früheren
Jugoslawiens gelöst werden. Das alles braucht Zeit, und deshalb wirkt
es auf den ersten Blick verständlich, dass Bürgerkriegsflüchtlinge
aus Syrien kein Asylverfahren mehr durchlaufen sollten. Wer mag dem
humanitären Grundgedanken, der dahinter steckt, widersprechen wollen?
Doch schon auf den zweiten Blick zeigt sich bei dieser Idee eine
Willkür, die juristisch nicht Bestand haben wird. Warum sollte nicht
das, was für Syrer gelten soll, auch bei Afghanen, Irakern und vielen
anderen angewandt werden können?
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