Die Regierung liebäugelt mit dem Gedanken, den
Solidaritätszuschlag abzuschaffen. Lob gebührt dafür weder Union noch
SPD. Die CDU will die Abgabe über einen langen Zeitraum abschmelzen –
ein hasenfüßiges Vorhaben für eine Partei, die einst für radikale
Steuervereinfachung stand. Die SPD berauscht sich am Geldausgeben:
Sie möchte mit Unterstützung des Finanzministers den Soli am liebsten
in die Einkommensteuer einbeziehen. Der Zweck dieses Manövers ist
durchsichtig: Bürger sollen grundsätzlich an höhere Steuern gewöhnt
werden. Ein Soli, der nicht gesondert auf dem Lohnzettel auftaucht,
wird auch nicht infrage gestellt.
Hoch und heilig hatte die Regierung Kohl vor 25 Jahren
versprochen, die Abgabe werde „befristet“ sein. Anfangs war der Soli
tatsächlich ein berechtigtes Notopfer, um den Aufbau Ostdeutschlands
zu finanzieren. Dieses Ziel ist erreicht. Politisch lässt sich die
Sonderabgabe nicht mehr begründen, auch das Verfassungsgericht hegt
Zweifel an deren Rechtmäßigkeit. Die Geschichte aber lehrt, dass
einmal eingeführte Abgaben niemals wieder verschwinden. Erinnert sei
an die Sektsteuer, die Kaiser Wilhelm II. zur Finanzierung der
Kriegsflotte erschuf und die es bis heute gibt. Wenn es um Steuern
geht, trickst der Staat. Die Öko-Steuer fließt in die Rentenkasse,
bloß ein Bruchteil der Mineralölsteuer kommt dem Straßenbau zugute.
Gerichtsurteile des Bundesfinanzhofs zugunsten der Steuerzahler
beantwortet der Finanzminister gern per „Nichtanwendungserlass“: Er
weist seine Finanzbeamten an, die Entscheidung zu ignorieren. Und der
Fiskus knausert bei Kleinigkeiten.
Beim Soli allerdings geht es um 15 Milliarden Euro pro Jahr. Kaum
denkbar, dass der Staat auf dieses Geld verzichtet. Wenn diese Steuer
schon nicht fällt, muss zumindest erkennbar bleiben, wofür sie
verwendet oder missbraucht wird. Deshalb darf der Soli auf keinen
Fall in der Einkommensteuer aufgehen. Nur solange Steuerzahler Monat
für Monat an diese zweifelhafte Abgabe erinnert werden, bleibt die
Chance auf deren Abschaffung gewahrt.
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