Schwarz-Gelbe Gesundheitsreform tritt in Kraft

Die schwarz-gelbe Gesundheitsreform wurde am 11. und 12. November mit der Verabschiedung des GKV-Finanzierungsgesetzes (GKV-FinG) und des neuen Arzneimittelgesetzes (AMNOG ) im Bundestag zu geltendem Recht.

Der für alle Kassen einheitliche allgemeine Beitragssatz steigt zum 1. Januar von derzeit 14,9 auf 15,5 Prozent. Danach wird der Arbeitgeber-Anteil bei 7,3 Prozent stabil gehalten und alle Kostensteigerungen tragen die Versicherten – durch unbegrenzte Zusatzbeiträge.
Diese sind vom Einkommen unabhängig und für die Kassen nach oben offen frei gestaltbar. Der Gesetzgeber sieht für Geringverdiener einen Sozialausgleich vor. Wer mit seinen Krankenkassen-Beiträgen zu mehr als 2 Prozent seines beitragspflichtigen Bruttoeinkommens belastet wird, erhält über die elektronische Steuerabrechnung einen Ausgleich.
Eine Welle dieser höheren Zusatzbeiträge wird für 2012 erwartet. Für das kommende Jahr werden viele Versicherte – aber nicht alle – davon verschont bleiben. Bis Mitte Dezember müssen die Kassen bekanntgegeben haben, ob für 2011 ein Zusatzbeitrag fällig wird.
Die Frankfurter Rundschau berichtete indes, dass die drittgrößte gesetzliche Kasse, die DAK, weiterhin einen Zusatzbeitrag in Höhe von 8 Euro fordern wird. Auch bei der GBK Köln und der BKK Heilberufe dürften weiterhin Zusatzbeiträge fällig werden – allerdings nicht mehr einkommensbezogen wie in diesem Jahr.
In einer Umfrage des Portals krankenkasseninfo.de haben über 50 Kassen garantiert, im kommenden Jahr keinen Zusatzbeitrag zu erheben.

Liste aller Krankenkassen ohne Zusatzbeitrag 2011