SdK: Vorsicht bei Rechtsschutzversicherungen: Kapitalanlagerecht darf nicht ausgeschlossen sein!

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. / Schlagwort(e): Finanzen/
SdK: Vorsicht bei Rechtsschutzversicherungen: Kapitalanlagerecht darf
nicht ausgeschlossen sein!

DGAP-Media / 06.10.2011 / 15:43

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In den letzten Jahren hat eine Vielzahl von Kapitalanlegern, welche einen
durch Dritte verursachten Verlust mit ihren Investitionen zu verzeichnen
hatten – vor allem die Insolvenz der Investmentbank Lehman Brothers hat zum
Totalverlust der von Lehmann emittierten Zertifikate geführt -, feststellen
müssen, dass im Schadensfall eine bereits abgeschlossene
Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine mögliche und oft angebrachte
Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Dritten nicht abdeckt.
Aus Sicht der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) ist diese
Praxis der Versicherungsunternehmen nicht nachvollziehbar. Der
Kapitalanlagenrechtsschutz sollte integrativer Bestandteil aller
Rechtsschutzversicherungen sein. Dies würde aus Sicht der SdK auch
disziplinierend auf die Vermittler- und Beraterbranche und auf die
Unternehmen wirken, da somit die Wahrscheinlichkeit steigt, für fehlerhafte
Anlageberatung oder dasÜbermitteln falscher Informationen in Haftung
genommen zu werden. Die SdK fordert die Versicherungsbranche daher auf, in
Zukunft wieder den seit dem Jahr 2000 fast flächendeckend eingeführten
Ausschluss des Kapitalanlagerechts bei Rechtsschutzversicherungen
rückgängig zu machen.

Gerade in Zeiten, in denen die eigenverantwortliche Vorsorge für das Alter
eine immer existenziellere Bedeutung bekommt, ist ein guter
Kapitalanlagenrechtsschutz unerlässlich. –Es kann nicht sein, dass der
normale Bürger von der Politik immer wieder aufgefordert wird, für seine
Altersvorsorge selbst zu sorgen, sich an einen Finanzberater wendet und
dann oftmals Schiffbruch erleidet, leider dann in einer solch prekären
Notlage ohne Rettungsboot dasteht. Gerade wenn sich die Ersparnisse in Luft
auflösen, benötigt der Sparer einen finanziellen ,Rettungsschirm–, um mit
Nachdruck seine Ansprüche durchsetzen zu können–, erklärt der Siegburger
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Hartmut Göddecke die
Notwendigkeit für einen Versicherungsschutz beim Verlust von
Kapitalanlagen.

Die SdK hat derweil den Markt für Rechtsschutzversicherungen sondiert.
Unter den wenigen Anbietern, welche Kapitalanlagerecht nicht ausgeschlossen
haben, erscheint aus Sicht des SdK Versicherungsexperten Erik Altmann das
Angebot eines exponierten deutschen Rechtsschutzversicherers am
attraktivsten. Altmann hierzu: –Der Tarif KompaktPlus enthält aufgrund der
Kombination von Deckungsumfang und Versicherungssumme einen guten
Kapitalanlagenrechtsschutz. Kapitalanlagen sind dabei bis zu einer
Anlagesumme von 50.000 Euro voll mitversichert. Bei darüber hinausgehenden
Beträgen erfolgt die Kostenerstattung anteilig.– Die SdK hat daher mit
diesem Versicherungsunternehmen eine Sondervereinbarung geschlossen,über
welchen SdK Mitglieder einen günstigeren Zugang zu einer
Rechtsschutzversicherung erhalten. Informationen hierzu erhalten Sie unter
089/2020846-0 oder versicherungen@sdk.org.

Kontakt:
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hackenstr. 7b
80331 München
Tel: 089 / 2020846-0
Fax: 089 / 2020846-10
E-Mail: info@sdk.org

Pressekontakt:
Lars Labryga
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