Bei anzeigepflichtigen Schenkungen (drei Monate ab Schenkung muss angezeigt werden!) kann nach derzeitiger Rechtslage nur binnen einem Jahr nach Ablauf der Dreimonatsfrist Selbstanzeige erstattet werden.
Aufgrund des geringen Unrechtsgehaltes unterlassener Schenkungsanzeigen wird aktuell andiskutiert, die Befristung von einem Jahr zu streichen und dem allgemeinen Selbstanzeigen-Regulativ zu unterstellen, wonach Selbstanzeigen grundsätzlich – unter bestimmten weiteren Voraussetzungen – unbefristet möglich sind.
StB/RA Dr. Tibor Nagy, Partner der nagy germuth partners Wirtschaftstreuhand und der Rechtsanwaltskanzlei NAGY Rechtsanwälte (www.nagy-rechtsanwaelte.at), hat sich als Steuerberater und Rechtsanwalt im Bereich des Finanzstrafverfahrens spezialisiert, da in diesem Bereich – wie in kaum keinem anderen – die übergreifende Fachkompetenz als Steuerberater und als Rechtsanwalt unabdingbare Voraussetzung für Ihre professionelle Vertretung ist.