Die #MeToo-Debatte hat in Unternehmen zu großen
Unsicherheiten geführt. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
verbietet jede Form der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz – doch
kaum jemand weiß genau, was das bedeutet: Was genau fällt unter
sexuelle Belästigung? Welche Pflichten bestehen unternehmensseitig
und was heißt das konkret für den Arbeitsalltag? Müssen Mitarbeiter
jetzt permanent auf der Hut sein, da jede nett gemeinte Äußerung als
übergriffig erlebt werden könnte?
Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, einerseits vorzubeugen und
andererseits im Ernstfall einzugreifen. „Das ist gar nicht so
kompliziert, wie es klingt“, sagt Reinhild Fürstenberg,
Geschäftsführerin der Fürstenberg Institut GmbH. „Es geht um
Sensibilisierung, gute Information und Transparenz im Unternehmen,
damit Klarheit über die Thematik herrscht und es gar nicht erst zu
Übergriffen kommt. Sollte dennoch ein Vorfall sexueller Belästigung
eintreten, muss das Vorgehen klar geregelt sein und betroffenen
Mitarbeitern sofort geholfen werden.“
Besondere Rolle der Führungskräfte
Führungskräften kommt bei diesem Thema eine zentrale Rolle zu –
nicht nur als Vorbildfunktion, sondern insbesondere in der Ausübung
Ihrer Fürsorgepflicht. Sie sollten besonders sensibilisiert werden im
Umgang mit dem Thema, sich mit den rechtlichen und
unternehmensbezogenen Rahmenbedingungen auskennen und wissen, wie sie
mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ernstfall umgehen und
sie vertrauensvoll unterstützen können.
Einfache Lösungen für alle Beteiligten
–Gewusst wie– lautet das Stichwort. Es gibt einfache
Möglichkeiten, die Strukturen und Prozesse im Unternehmen zu
etablieren und umzusetzen. „Unternehmen und Führungskräften geben wir
in kurzen Workshops eine Orientierung und helfen, klare Regelungen im
Unternehmen festzustecken. Auch helfen wir bei der gesetzlich
vorgeschriebenen Einrichtung einer Beschwerdestelle. In den
Beratungen, die unsere Kunden der Mitarbeiter- und
Führungskräfteberatung nutzen können, geht es neben der Soforthilfe
für betroffene Mitarbeiter auch darum, zwischen den Parteien zu
moderieren mit dem Ziel, eine Basis für die weitere Zusammenarbeit zu
schaffen. Dazu gehört auch die Beratung derjenigen, die übergriffig
geworden sind“, so Reinhild Fürstenberg weiter.
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