SfB fordert gesetzliche Verpflichtung für Kreditinstitute niedrige Zinssätze an Kunden weiter zu geben

Spalt, 27.09.2010. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. (SfB) kritisiert die Zinsabzocke der Banken bei Dispokrediten scharf. Verbraucher müssen zum Teil 14 Prozent Zinsen für die Überziehung ihres Kontos zahlen. Wenn das Konto über den Disporahmen überzogen wird sind sogar bis zu 19,25 Prozent Zinsen fällig.

„Wenn man bedenkt, dass die Banken seit Beginn der Finanzkrise im Herbst 2008 nur 1 Prozent für die Geldbeschaffung bei der Europäischen Zentralbank zahlen, liegt es auf der Hand, dass Bankkunden hier gnadenlos abgezockt werden und die wirtschaftliche Notlage vieler Bankkunden ausgenutzt wird“, meint der Vorsitzende der SfB, Jörg Schädtler.

Da nicht davon auszugehen ist, dass Banken niedrige Zinsen freiwillig an ihre Kunden weiter geben, fordert die SfB eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung für Banken, wie es auch schon der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen vom 21.04.2009, Az.: XI ZR 55/08 und XI ZR 78/08 angedeutet hat.

„Der Gesetzgeber ist hier gefordert, dem Treiben der Banken bei der Zinsabzocke zu Lasten ihrer Kunden ein und für alle Mal ein Ende zu setzen. Es ist schon eine Frage des Anstands, dass diejenigen Banken, die Staatsbürgschaften in Anspruch genommen haben, hier besonderes in die Pflicht genommen werden“, so Schädtler weiter.

Bankkunden werden zudem darauf hingewiesen, dass Banken für die Überziehung eines Dispokredits keine zusätzlichen Gebühren verlangen dürfen, wie das Oberlandesgericht Hamm (Az.: 31 U 55/09) und das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 23 U 157/09) jetzt entschieden hatten. Ebenso hatte das Oberlandesgericht Bamberg mit Urteil vom 04.08.2010 (Az.: 3 U 78/10) erkannt, dass Banken keine zusätzliche Gebühren für die Bearbeitung eines Kredits verlangen dürfen.

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