Rund 49 Milliarden Euro Nettoumsatz verbuchte der
Onlinehandel in Deutschland 2017. Etwa die Hälfte davon erzielten die
100 größten Onlinehändler. Den Rest machten zehntausende kleiner und
kleinster Onlineshops. Zugleich beanstandeten im vergangenen Jahr
allein Bundesnetzagentur und Zoll rund 700.000 unsichere oder nicht
konforme Produkte. Während die großen Anbieter mittlerweile meist mit
den zuständigen Behörden zusammenarbeiten, sind sich Betreiber
kleinerer Onlineshops häufig ihrer Pflichten im Bereich der
Produktsicherheit nicht bewusst. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz
und Arbeitsmedizin (BAuA) hat deshalb jetzt die baua: Praxis „Sichere
Produkte im Onlinehandel“ veröffentlicht. Der Wegweiser für
Hersteller, Einführer und Händler möchte die Marktteilnehmer auf das
Thema Produktsicherheit aufmerksam machen. Dazu informiert die
Broschüre über gesetzliche Regelungen und Pflichten und gibt Tipps
für die gute Onlinehändlerpraxis.
Mittlerweile hat der Onlinehandel einen Anteil von rund zehn
Prozent am Gesamtumsatz des deutschen Einzelhandels. Neben den großen
Händlern wie Amazon, Otto oder Zalando tummeln sich zehntausende
kleiner und kleinster Händler am Markt. Hinzu kommen kleine
Unternehmen mit angeschlossenem Onlineshop oder
Kleinserienhersteller, die ihre Produkte über Portale wie DaWanda
anbieten. Ob Marktführer oder Garagenproduktion für alle gilt das
Produktsicherheitsgesetz, wenn sie Produkte, wie elektrische oder
mechanische Maschinen, Bedarfsgegenstände, Spielzeug und Sportgeräte,
wie beispielsweise Fahrräder, auf den Markt bringen. Hier setzt die
baua: Praxis „Sichere Produkte im Onlinehandel“ an. Sie zeigt auf,
welche Pflichten Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer und Händler
im Onlinehandel haben. Dazu gehören beispielsweise Pflichten zur
Kennzeichnung oder Mitwirkung, die in Gesetzen und Verordnungen
geregelt sind. Diese gelten für den stationären und elektronischen
Handel, für kleine Onlineshops ebenso wie für die großen
Handelsplattformen.
Nach einer Übersicht über das Produktsicherheitsgesetz stellt die
Broschüre Akteure, Arbeit und Systeme der Marktüberwachung auf
deutscher und europäischer Ebene, wie etwa das Schnellwarnsystem für
gefährliche Produkte der europäischen Union (RAPEX) vor. Anschließend
geht die baua: Praxis auf die Pflichten von Herstellern, Einführern
und Händlern, insbesondere auf die Kennzeichnungspflicht, ein und
erläutert, was beispielsweise im Falle eines Rückrufs zu tun ist.
Checklisten sorgen für einen schnellen Überblick. Zudem befasst sie
sich auch mit möglichen Sanktionen bei Pflichtverletzungen. Es drohen
neben Vertriebsverboten und behördlich angeordneten Rückrufen,
Geldbußen oder Abmahnungen und Schadensersatzzahlungen.
Tipps zur guten Onlinehändlerpraxis schließen die Broschüre ab.
Dazu zeigt die baua: Praxis, worauf der Händler beim Einkauf sicherer
Produkte achten sollte, wenn er sein Sortiment aufbaut und erläutert
die wichtigsten Qualitätssiegel im Internethandel. Zudem geht sie
darauf ein, was zu tun ist, wenn der Zoll Waren beschlagnahmt hat.
Eine Liste mit Links zu weiterführenden Informationen rundet die
Broschüre ab.
„Sichere Produkte im Onlinehandel. Wegweiser für Hersteller,
Einführer und Händler“; Dortmund; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin 2018; Dortmund 2018; ISBN: 978-3-88261-243-1, 40
Seiten; DOI: 10.21934/baua:praxis20180103. Die Broschüre gibt es im
Internet unter www.baua.de/publikationen oder kann über den
Onlineshop der BAuA bezogen werden.
Direkter Link: www.baua.de/dok/8745938
Forschung für Arbeit und Gesundheit
Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich
des BMAS. Sie betreibt Forschung, berät die Politik und fördert den
Wissenstransfer im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der
Arbeit. Zudem erfüllt die Einrichtung hoheitliche Aufgaben im
Chemikalienrecht und bei der Produktsicherheit. An den Standorten
Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz
arbeiten über 700 Beschäftigte. www.baua.de
Die BAuA ist Partner im Wissenschaftsjahr 2018 – Arbeitswelten der
Zukunft.
Pressekontakt:
Jörg Feldmann
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Gruppe 6.1, Pressearbeit
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund
Tel.: 0231 9071-2330
Fax: 0231 9071-2299
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