Die Koalition hat Eckpunkte zu einem geplanten
Versorgungsgesetz vorgelegt. Dazu erklärt der stellvertretende
Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Johannes Singhammer:
„Die ambulante ärztliche Versorgung in ländlichen Regionen soll
deutlich verbessert werden. Mit einem umfassenden Katalog von
Anreizen und finanziellen Unterstützungen wird es Ärzten erleichtert,
sich in ländlichen oder strukturschwachen Regionen niederzulassen.
Dies kommt unmittelbar den Menschen in diesen Regionen zugute, denn
für sie verbessert sich die medizinische Versorgung. Das ist die
wirksamste Maßnahme, um Landflucht zu stoppen. Die Eckpunkte, die
Gesundheitspolitikern der Koalition beschlossen haben, sind folgende:
1. Die Länder erhalten mehr Mitwirkungsrechte bei der
Bedarfsplanung. Damit können künftig regionale Besonderheiten
besser berücksichtigt werden.
2. Ärzte, die bereit sind, sich in unterversorgten Regionen
niederzulassen, erhalten eine Vielzahl von finanziellen
Anreizen. Sie werden von Begrenzungen der Vergütung
ausgenommen, können Preiszuschläge für ihre Leistungen erhalten
und von den Kassenärztlichen Vereinigungen über einen
Strukturfonds gefördert werden.
3. Ärzte, die sich zunächst in unterversorgten Bereichen neu
niederlassen, werden künftig bei der Auswahl zur Nachbesetzung
von Arztsitzen in überversorgten Bereichen besonders
berücksichtigt. Damit soll erreicht werden, dass eine
Niederlassung in einer ländlichen Region nicht wie eine
unabänderliche Lebensentscheidung empfunden wird.
4. Über die Verteilung der Honorare der ambulanten Ärzte wird
künftig wieder auf der Ebene der Kassenärztlichen Vereinigungen
entschieden. Damit werden die regionalen Gestaltungsspielräume
verbessert.
5. Der Ausbau der Telemedizin im ländlichen Raum wird durch eine
bessere Vergütung gefördert.“
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