Die 86. Gesundheitsministerkonferenz hat am 27.
Juni 2013 die Erarbeitung von Eckpunkten für ein einheitliches
Überprüfungsverfahren der erforderlichen Sprachkenntnisse
ausländischer Ärzte beschlossen. Hierzu erklärt der stellvertretende
Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer:
„Den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz begrüßen wir als
wichtigen Schritt hin zu einer einheitlichen Überprüfung der
deutschen Sprachkenntnisse ausländischer Ärzte. Da die Umsetzung und
genaue Festlegung der Kriterien zum Nachweis der „erforderlichen
Sprachkenntnisse“ Ländersache ist, variieren derzeit das geforderte
Niveau der Sprachkenntnisse und deren Überprüfung von Land zu Land.
Aufgrund der sich zwischen den Ländern unterscheidenden Regelungen
lässt sich keine gesicherte Aussage treffen, wie viele ausländische
Ärzte tatsächlich über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen.
Wir können aber in einem derart sensiblen Bereich wie der
Gesundheitsversorgung keine Ärzte beschäftigen, die nicht ausreichend
Deutsch sprechen. Eine gute Kommunikation zwischen Ärzten und
Patientinnen und Patienten ist auch zum Schutz vor Fehldiagnosen und
Fehlbehandlungen unerlässlich.
Darüber hinaus kommt es gerade in der Gesundheitsversorgung auch
auf eine emotionale Zuwendung an. Es reicht eben nicht, die Hand zu
halten. Eine Ärztin beziehungsweise ein Arzt muss die Patienten
sprachlich und in ihrem kulturellen Umfeld verstehen und sie
entsprechend betreuen. Das ist vor allem für ältere und schwerkranke
Menschen wichtig.
Es ist erfreulich, dass die Gesundheitsministerkonferenz diese
Problematik erkannt hat und demnächst Lösungen vorlegen will.“
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