Der EU-Ausschuss für Binnenmarkt und
Verbraucherschutz hat am Donnerstagabend einen Entwurf für eine
Richtlinie zur Konzessionsvergabe angenommen. Dazu erklären der
Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes
Singhammer, und die Beauftragte für Verbraucherschutz, Mechthild
Heil:
„In den letzten Monaten hat der seit nunmehr gut einem Jahr
vorliegende Vorschlag der Kommission über die Vergabe von
Konzessionen die Gemüter erhitzt. Der Vorschlag sieht vor, für die
Vergabe von Dienstleistungskonzessionen europaweit einheitliche
Regelungen zu schaffen. Die Kommunen könnten dann nicht mehr frei
entscheiden, wie sie die öffentliche Wasserversorgung vor Ort
organisieren.
Es besteht zu Recht die Befürchtung, dass nach einer
Privatisierung nur noch die Erzielung von möglichst hohen Renditen im
Vordergrund steht. In der Folge könnte die bisher hohe Qualität der
Wasserversorgung leiden, weil möglicherweise notwendige Investitionen
in die Infrastruktur, also das Leitungsnetz, aus reinem Gewinnstreben
unterbleiben.
Diverse unrühmliche Beispiele fehlgeschlagener Privatisierungen im
In- und Ausland legen den Schluss nahe, dass private Unternehmen
nicht immer wirtschaftlicher arbeiten als die öffentliche Hand, wenn
sie gleichzeitig das Gemeinwohl im Blick behalten sollen, wie dies
bei dem –Lebensmittel Nummer 1–, dem Wasser, zwingend notwendig ist.
So kam es beispielsweise in Berlin nach der Privatisierung der
Wasserversorgung vor 13 Jahren zu erheblichen Preissteigerungen, die
schließlich Ende 2012 zu dem Beschluss des Berliner Senats führten,
den Anteil eines privaten Versorgers wieder zurückzukaufen. Aus
verbraucherpolitischer Sicht muss in der Richtlinie zur
Konzessionsvergabe klar geregelt sein, dass die Kommunen die
Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen Gütern weiterhin in
alleiniger Verantwortung durchführen können.
Das Vertrauen in die sichere Bereitstellung von sauberem und
gesundheitlich in allen Belangen einwandfreiem Wasser ist ein hohes
Gut, das wir nicht ohne Not gefährden dürfen. Aus Sicht der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion sollte die Wasserversorgung daher aus
grundsätzlichen Erwägungen nicht zum Spekulationsobjekt werden.“
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