Unter der polnischen EU-Ratspräsidentschaft wurde
in den vergangenen Tagen wieder vereinzelt eine europäische
Bodenrahmenrichtlinie gefordert. Dazu erklären der stellvertretende
Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer, und
der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz, Franz-Josef Holzenkamp:
„Nichts ist unnötiger als eine europäische Rahmenrichtlinie zum
Bodenschutz. Die Unionsfraktion im Bundestag hat wie auch der
Bundesrat bereits mehrfach betont, dass wir eine solche Richtlinie
aus Subsidiaritätsgründen ablehnen. Wir in Deutschland betreiben den
Bodenschutz vor Ort auf allerhöchstem Niveau und brauchen dafür keine
europäische Handlungsanleitung. Wir stellen uns damit nicht gegen
Bemühungen zum Bodenschutz. Im Gegenteil: Deutschland ist einer von
wenigen EU-Mitgliedstaaten mit einer guten Bodenschutzgesetzgebung.
Boden ist anders als Luft und Wasser, für die bereits
entsprechende Richtlinien existieren, überwiegend im Privateigentum.
Damit verbunden ist ein hoher Anreiz beispielsweise für die Land- und
Forstwirtschaft, den Boden in einem guten Zustand zu erhalten, denn
er ist die wichtigste Produktionsgrundlage.
Für Besitzer von Grund und Boden in Deutschland würde eine
EU-Bodenrahmenrichtlinie nur zusätzliche bürokratische Belastungen
bringen, wenn erst einmal eine flächendeckende Bestandsaufnahme des
Bodens vorgenommen werden soll. Für Deutschland bedeutet eine solche
Rahmenrichtlinie auch neue finanzielle Belastungen. Wenn
beispielsweise in Spanien eine verstärkte Wüstenbildung zu befürchten
ist, dann muss dieser Entwicklung mit Maßnahmen in Spanien und von
Spanien entgegengewirkt werden.“
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