Sommerzeit, Adressbuchschwindelzeit

Bereits seit langen Jahren ein bekanntes Bild: Viele unseriöse Adressbuchunternehmen suchen sich gezielt die Sommermonate aus, um saarländische Unternehmen mit fingierten Anschreiben zu täuschen. Die zugesandten Schreiben erwecken den Anschein, als sei bereits ein Anzeigenauftrag geschlossen worden und lediglich eine Unterschrift für eine kleine Korrektur erforderlich. Durch die Unterschrift kommt dann ein gültiger Anzeigenvertrag zustande. Jetzt gibt es zusätzlich eine neue Masche: Unternehmen erhalten E-Mail-Post mit dem Hinweis, dass das neue Datenschutzrecht gilt und dass deshalb die beigefügten Daten überprüft werden sollen. Auch hier kommt durch die Abgabe einer Unterschrift ein Anzeigenauftrag zustande.

Die IHK Saarland empfiehlt,  genau zu prüfen, ob es sich jeweils um eine seriöse Abfrage oder um ein unseriöses Angebot handelt. Oftmals finden sich im Kleingedruckten Angaben zur Laufzeit eines durch die Unterschriftsleistung zustande kommenden Vertrages und auch ein Hinweis auf die teilweise nicht unerheblichen Kosten. Ist sich ein Unternehmen unsicher, ob es sich um ein seriöses Anschreiben zur Klärung der Daten im Sinne der DSGVO oder um ein unseriöses Adressbuchunternehmen handelt, gibt die IHK Saarland Hilfestellung.