Sonderprogramm für junge EU-Bürger

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) führt ab Januar
2013 ein Sonderprogramm durch, das jungen Menschen aus Europa bei
einer Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme in Deutschland hilft. Für das
auf zwei Jahre ausgelegte Programm stellt das Bundesministerium für
Arbeit und Soziales bis zu 40 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung.

Das zwischen BMAS und BA entwickelte Programm „Förderung der
beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen und
arbeitslosen jungen Fachkräften aus Europa“ richtet sich an
Jugendliche und junge Erwachsende im Alter von 18 bis 35 Jahren aus
den EU-Staaten, die eine Ausbildung oder eine Arbeitsstelle in
Deutschland aufnehmen wollen. Raimund Becker, Vorstand
Arbeitslosenversicherung der BA, begrüßt das Programm: „Die jungen
Menschen, die Arbeitgeber in Deutschland und die Heimatländer können
von diesem Programm profitieren. Die jungen Bewerber können
berufliche Perspektiven entwickeln, die Arbeitgeber können
Fachkräfte-Engpässe abfedern und die Heimatländer könnten nach einer
gewissen Zeit ausgebildete und erfahrene Fachkräfte zurückgewinnen.
Außerdem war es bisher für junge Menschen aus dem EU-Ausland sehr
schwer, den Zugang zum dualen Ausbildungssystem in Deutschland zu
finden. Das Programm schafft deutliche Erleichterungen für diese
ausbildungsinteressierten jungen Menschen.“ Die Bewerber können im
Rahmen des Programms beispielsweise Gutscheine für Sprachkurse im
Heimatland oder in Deutschland bekommen. Dazu Becker: „Das ist aus
unserer Sicht besonders wichtig, denn die deutsche Sprache ist eine
große Hürde.“ Auch die Kostenerstattung für Anerkennungsverfahren und
-lehrgänge sollen möglich sein. Im Bereich Ausbildung werden dabei
nur Vermittlungsprojekte gefördert, wenn sie zusätzlich zum gesamten
Vermittlungsprozess auch ausbildungsbegleitende Betreuung umfasst.
Becker: „Ohne kulturelle und soziale Integration geht es aus meiner
Sicht nicht. Die Betreuung kann einer der Bausteine dafür sein.“ Die
Betriebe und die jungen Menschen sollen die Förderung bei der
Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der BA beantragen
können. Die genauen Umsetzungsschritte werden das BMAS, die BA und
die ZAV mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
sowie dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) in den
nächsten Wochen besprechen.

Weitere Informationen zum Programm, seinen Förderinstrumenten und
zum Antragsverfahren werden bis Ende des Jahres vorliegen.

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