Spahn/Vogelsang: Neuregelung der Organspende beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat am Freitag die
Neuregelung der Organspende beschlossen. Dem Gruppenantrag stimmte
eine breite, fraktionsübergreifende Mehrheit der Abgeordneten zu.
Zudem beschloss der Bundestag weitere Änderungen im
Transplantationsgesetz. Dazu erklären der gesundheitspolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jens Spahn, und die
zuständige Berichterstatterin Stefanie Vogelsang:

„Heute ist ein guter Tag für alle, die in Deutschland auf ein
Spenderorgan warten. Die beschlossene erweiterte Entscheidungslösung
schafft die Voraussetzung dafür, dass mehr Menschen als Organspender
gewonnen werden können. Organspender sind Lebensretter, deshalb ist
es richtig, dass das Thema stärker ins Bewusstsein aller Bürger
gerufen wird.

Die Neuregelung geht zurück auf eine Initiative der beiden
Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD, Volker Kauder und
Frank-Walter Steinmeier. Künftig werden alle Bürger regelmäßig von
ihren Krankenkassen per Post angeschrieben, über die Organspende
informiert und zur Abgabe einer Erklärung aufgefordert. Dies
geschieht erstmalig schon in diesem Jahr, ein weiteres Mal in zwei
Jahren, nach der Aufforderung im Jahr 2017 dann alle fünf Jahre.

Darüber hinaus sollen die Behörden bei der Ausgabe von amtlichen
Ausweisen – zum Beispiel von Reisepässen oder Führerscheinen –
Informationen zur Organspende ausgeben. Wichtig ist, dass die
Erklärung in jedem Fall freiwillig erfolgt. Es geht nicht um Zwang,
sondern darum, die Menschen von der Notwendigkeit einer Organspende
zu überzeugen.

Die für die elektronische Gesundheitskarte Verantwortlichen werden
per Gesetz beauftragt, Lösungen zu entwickeln, um die Entscheidung
der Versicherten zur Organspende auf der Karte speichern zu können.
Dabei sollen die Krankenkassen ihre Versicherten auch im Rahmen eines
postalischen Rückmeldeverfahrens unterstützen können. Bis Mitte 2013
muss dem Bundesministerium für Gesundheit ein entsprechender Bericht
zur Umsetzung vorgelegt werden.

Das Transplantationsgesetz schafft mehr Sicherheit für
Lebendspender und Organempfänger. Künftig wird die Nachsorge Teil der
fachärztlichen Versorgung sein. Eventuell auftretende Komplikationen
aufgrund einer Lebendspende werden künftig von der Krankenkasse des
Organempfängers bezahlt, so dass für die Betroffenen eine
unkomplizierte Abwicklung gewährleistet ist.

Mit diesen beiden Beschlüssen setzt der Deutsche Bundestag ein
starkes Zeichen für die 12.000 Menschen in Deutschland, die auf ein
Spenderorgan warten.“

Pressekontakt:
CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

Weitere Informationen unter:
http://