slich der Entscheidung des US-Gerichts in New York zum Vergleichsangebot von Google fuer „Google-Books“ erklaeren der Sprecher der Arbeitsgruppe fuer Kultur und Medien der SPD-Bundestagsfraktion Siegmund Ehrmann und die zustaendige Berichterstatterin Brigitte Zypries:
Wir begruessen dieses Urteil ausdruecklich, weil es die Rechte der Urheber staerkt. Der Schutz des geistigen Eigentums muss auch in der digitalen Welt gelten. In der Grossen Koalition haben sich die SPD-Bundestagsfraktion und das Bundesjustizministerium gegen das Vorgehen von Google ausgesprochen, urheberrechtlich geschuetzte Werke ohne Einwilligung der Urheber zu digitalisieren. Mit diesem Gerichtsurteil wird unsere Haltung bestaetigt.
Das Urteil zeigt aber auch, das wir in Deutschland dringend das Urheberrecht fuer sogenannte verwaiste und vergriffene Werke anpassen muessen, um die Digitalisierungsarbeit voranzubringen.
Diese Regelung ist notwendig, damit Projekte wie die EUROPEANA oder die Deutsche Digitale Bibliothek das kulturelle Erbe digitalisieren und damit dauerhaft zugaenglich machen koennen.
Wir duerfen uns bei der Digitalisierung unserer Kulturgueter nicht auf private Unternehmen wie Google verlassen.
Die SPD hat zu vergriffenen und verwaisten Werken bereits Ende
2010 einen Gesetzesentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht. Die Regierungskoalitionen bremsen. Auch die Bundesregierung ist in Sachen verwaiste und vergriffene Werke untaetig. Unterdessen verstreicht wertvolle Zeit, das muesste nicht, wenn die Regierung handeln wuerde.
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