Die Bundesregierung hat heute beim Gericht der Europäischen Union Klage eingereicht gegen die Eröffnung des EU-Beihilfeverfahrens zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Sie ist weiterhin der festen Überzeugung, dass das System des EEG, also auch die darin enthaltenen Entlastungsregeln für stromintensive Unternehmen, keine staatliche Beihilfe darstellt und mit EU-Recht vereinbar ist. Die Klage muss jetzt erhoben werden, da die Klagefrist am Montag ausläuft. Sie dient aber allein der Wahrung der Rechtsposition Deutschlands, falls es wider Erwarten nicht gelingen sollte, zu einer zielführenden Lösung im Dialog mit der EU-Kommission zu gelangen.
Staatssekretär Rainer Baake betonte, es gehe nicht darum, eine Lösung vor Gericht anzustreben; diese solle vielmehr im Rahmen der derzeit laufenden, konstruktiven Verhandlungen mit der EU-Kommission gefunden werden. Die Positionen lägen aber noch auseinander; der EU-Kommission sei es wichtig, Lösungen zu finden, die für ganz Europa passend sind. Dies sei gut nachvollziehbar. Allerdings bestünde für Deutschland eine besondere Situation: Unternehmen in anderen Mitgliedstaaten hätten keine der EEG-Umlage vergleichbare Belastung zu tragen.
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