Die nationalen amtlichen Statistiken der
EU-Mitgliedstaaten verschmelzen immer stärker zu einer europäischen
Statistik. Die am 8. Juni 2015 in Kraft getretene Änderung der
Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische
Statistiken VO (EG) Nr. 223/2009 soll die nationalen Statistikämter
in die Lage versetzen, diese Integration zu gestalten.
Der Statistische Beirat begrüßt die Kernpunkte der geänderten
Verordnung:
– Pflicht und Befugnis der nationalen Statistikämter, die
Vorbereitung, Erstellung und Verbreitung europäischer
Statistiken in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich zu
koordinieren.
– Stärkung der Unabhängigkeit der nationalen Statistikämter und
von Eurostat.
– Entlastung von Bürgern und Unternehmen durch erleichterte
Nutzung von Verwaltungsdaten für Statistiken auf nationaler und
europäischer Ebene.
Die langjährige Zusammenarbeit zwischen den Statistischen Ämtern
der Länder und dem Statistischen Bundesamt ist ein Vorbild für die
Koordination europäischer Statistiken, die künftig alle Produzenten
europäischer Statistiken umfassen soll.
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Annette Pfeiffer
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