Standortfaktor Gewerbesteuer: Warum der Hebesatz 2025 über den Cashflow vieler GmbHs entscheidet

Standortfaktor Gewerbesteuer: Warum der Hebesatz 2025 über den Cashflow vieler GmbHs entscheidet
DECOWO in Schönefeld, Virtuelle Büros
 

Die Gewerbesteuer gehört zu den wenigen Kostenblöcken, die Unternehmer nicht durch Verhandlungen oder Prozessoptimierungen beeinflussen können. Sie entsteht automatisch aus dem Gewerbeertrag und wird durch den Hebesatz der jeweiligen Gemeinde bestimmt. Genau dieser Hebesatz führt in Deutschland zu erheblichen Unterschieden, selbst innerhalb einer Region. Zwischen Berlin mit 410 Prozent und Schönefeld mit 240 Prozent liegt ein jährlicher Steuerabstand, der für GmbHs und Holdings zunehmend relevant wird.

Die Berechnung ist eindeutig. Auf den Gewerbeertrag wird ein Messbetrag von 3,5 Prozent angewendet. Dieser Messbetrag wird mit dem Hebesatz multipliziert. Eine GmbH mit 100.000 Euro Gewerbeertrag zahlt in Berlin etwa 14.350 Euro Gewerbesteuer. In Schönefeld sind es ungefähr 8.400 Euro. Rund 5.950 Euro Differenz entstehen, ohne dass sich am Geschäftsmodell etwas ändert. Bei höheren Gewinnen steigt der Abstand entsprechend weiter an. Für Unternehmen mit stabilen oder wachsenden Erträgen wird der Standort damit zu einer direkten Cashflow-Entscheidung.

In der Hauptstadtregion zeigt sich dieser Effekt besonders deutlich. Berlin ist wirtschaftlich bedeutend und zieht Unternehmen aus vielen Branchen an. Gleichzeitig ist der Gewerbesteuerhebesatz hoch. Potsdam liegt in einem ähnlichen Bereich. Schönefeld bietet dagegen mit 240 Prozent einen niedrigeren Hebesatz, verbunden mit einer günstigen Verkehrsanbindung und der Nähe zum Flughafen BER. Für Unternehmen, deren operative Tätigkeit nicht zwingend an den bisherigen Standort gebunden ist, eröffnet das eine reale Alternative, ohne dass die Geschäftsprozesse eingeschränkt werden.

Trotz der klaren mathematischen Unterschiede wird die Sitzverlagerung häufig als komplex oder riskant eingeschätzt. In der Praxis besteht der Vorgang aus wenigen Schritten. Notwendig ist eine ladungsfähige Geschäftsadresse, die Anmeldung des Gewerbes in der neuen Gemeinde und die Aktualisierung des Handelsregisters. Banken und Geschäftspartner müssen informiert werden. Der operative Betrieb läuft dabei weiter wie zuvor. Weder Mitarbeiter noch Strukturen müssen verlegt werden. Die Anpassung betrifft im Kern die Verwaltungsebene des Unternehmens.

Für eine rechtssichere Verlagerung ist entscheidend, dass die neue Adresse als Betriebsstätte erkennbar ist. Behörden prüfen, ob Post zugestellt wird, ob geschäftliche Tätigkeiten möglich sind und ob Besprechungen stattfinden können. Reine Briefkastenkonstruktionen erfüllen diese Anforderungen nicht und können im Rahmen von Betriebsprüfungen zu Problemen führen. Eine Betriebsstätte muss organisatorisch nutzbar sein, auch wenn der Unternehmer nicht täglich vor Ort ist.

In Schönefeld stellt die DECOWO GmbH eine solche Infrastruktur bereit. Die Adresse ist im Handelsregister eintragungsfähig. Geschäftsräume stehen zur Verfügung. Besprechungen können vor Ort durchgeführt werden. Arbeitsplätze, Meetingräume und digitale Zutrittssysteme ermöglichen eine flexible Nutzung. Diese Merkmale erfüllen die Anforderungen, die eine Gemeinde oder ein Finanzamt an eine Betriebsstätte stellt. Zusätzlich sorgen digitale Prozesse wie tägliche Postscans dafür, dass Schriftverkehr zuverlässig verarbeitet wird und Fristen eingehalten werden können. Für Unternehmen, die arbeitsteilig oder hybrid arbeiten, schafft das organisatorische Klarheit.

Ein weiterer Aspekt ist die praktische Erreichbarkeit. Schönefeld liegt verkehrsgünstig und bietet Parkmöglichkeiten direkt am Standort. Für Geschäftspartner oder Berater sind planbare Terminabläufe ohne Parkplatzsuche ein Vorteil. Dieser Punkt steht zwar nicht im Mittelpunkt steuerlicher Überlegungen, unterstützt jedoch die Funktionsfähigkeit einer Betriebsstätte.

Die Standortprüfung lohnt sich vor allem für GmbHs mit Gewinnen ab etwa 100.000 Euro jährlich, für Holdingstrukturen sowie für beratende oder projektorientierte Unternehmen, die flexibel agieren und keine festen Innenstadträume benötigen. Wer bisher in einer Gemeinde mit hohem Hebesatz sitzt, kann durch eine rechtssichere Verlagerung dauerhaft eine niedrigere Steuerbelastung erreichen, ohne operative Nachteile.

Michael Hofmann, Geschäftsführer der DECOWO GmbH, beschreibt es so:
„Der Gewerbesteuerhebesatz ist ein fester Faktor in der Berechnung. Viele Unternehmen berücksichtigen ihn erst, wenn sie konkrete Zahlen vergleichen. Zwischen zwei benachbarten Gemeinden können erhebliche Unterschiede entstehen. Eine strategische Standortwahl kann den Cashflow verbessern, ohne dass die operative Tätigkeit verändert werden muss.“

Der Hebesatz ist damit kein Randthema, sondern ein wiederkehrender Kostenblock. Unternehmen, die ihn ignorieren, zahlen Jahr für Jahr mehr als notwendig. Schönefeld bietet mit 240 Prozent einen der niedrigeren Hebesätze in der Region. Unter der Voraussetzung, dass die Betriebsstätte korrekt organisiert wird, kann dieser Vorteil unmittelbar genutzt werden. Für viele Unternehmen ist das eine sachliche, langfristige Entscheidung.