Die Digitalisierung der modernen Gesellschaft
wirkt sich stark auf die Art und Weise des Wirtschaftens sowie den
öffentlichen Sektor und damit auch auf das Statistische Bundesamt
(Destatis) aus. So sieht es der Statistische Beirat – das Gremium der
Nutzerinnen und Nutzer, Befragten und Produzenten der
Bundesstatistik. Mit Blick auf die nächsten vier Jahre hat das
Beratungsgremium des Statistischen Bundesamtes 26 Empfehlungen
ausgesprochen und sieht drei Handlungsfelder von herausragender
Bedeutung, durch die das Potential des digitalen Wandels in der
amtlichen Statistik genutzt werden kann: die Schaffung einer modernen
Infrastruktur für eine registerbasierte Statistik, der Übergang auf
einen integrierten Registerzensus in der Zeit nach dem Zensus 2021
und die Nutzung neuer digitaler Daten für die amtliche Statistik.
Unter anderem werden folgende Empfehlungen gegeben:
* Im Hinblick auf den digitalen Wandel unterstreicht der Beirat die
Bedeutung der Registermodernisierung für die Verwaltungsdatennutzung
in der amtlichen Statistik unter den Aspekten der Datenqualität, der
Entlastung von Auskunftsgebenden (vor allem Unternehmen) sowie der
Kostenersparnis. Damit soll auch die Mehrfachnutzung von Daten für
unterschiedliche Statistiken ermöglicht werden.
* Der Statistische Beirat sieht den Umstieg auf einen
registerbasierten Zensus als eines der zentralen Zukunftsprojekte für
die Zeit nach dem Zensus 2021. Die Anforderungen an Zensus und
Bevölkerungsstatistiken unterliegen national und international einem
tiefgreifenden Wandel. Ergebnisse sollen künftig häufiger, aktueller
und in georeferenzierter Form (mit Raumbezug) vorliegen. Um diese
Anforderungen kostengünstig und ohne Belastung der Bürgerinnen und
Bürger umsetzen zu können, soll ein integrierter Registerzensus die
Daten soweit wie möglich registerbasiert liefern. Hierfür sollten die
erforderlichen Register und ein System datenschutzkonformer Merkmale
aufgebaut werden, die es ermöglichen, die zur Datengewinnung
erforderlichen Register auch statistikübergreifend zu verknüpfen.
Hierfür sind weitere rechtliche Prüfungen notwendig.
* Es ist sicherzustellen, dass die amtliche Statistik auch im
Zeitalter der Digitalisierung aussagekräftig bleibt, neue
Fragestellungen und Phänomene möglichst vollständig abbildet und
flexibel auf neue Datenbedarfe reagiert. Der Statistische Beirat ist
der Überzeugung, dass die neuen digitalen Daten im Zusammenspiel mit
Befragungs- und Verwaltungsdaten ein erhebliches Potenzial für die
amtliche Statistik aufweisen.
Der Statistische Beirat ist das nach § 4 Bundesstatistikgesetz
geschaffene Beratungsgremium des Statistischen Bundesamtes. Die
Nutzer der Bundesstatistik sind in diesem Beirat vertreten durch:
gewerbliche Wirtschaft und Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften,
Landwirtschaft, Sport-, Umwelt- und Wohlfahrtsverbände,
wirtschaftswissenschaftliche Forschungsinstitute, Deutsche
Statistische Gesellschaft, Hochschulen, Rat für Sozial- und
Wirtschaftsdaten, Kultusministerkonferenz, Kommunale Spitzenverbände,
Bundesministerien und Bundesbehörden. Die Produzenten von Statistik
sind durch das Statistische Bundesamt sowie die Statistischen Ämter
der Länder vertreten.
Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und
Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes
unter http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden.
Weitere Auskünfte:
Nationale Koordinierung, Programmplanung,
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