Zum möglichen Einsatz verfassungswidriger Spionage-Software durch bayerische Ermittlungsbehörden erklärt der schleswig-holsteinische Landesvorsitzende und Mitglied des Präsidiums der SPD, Ralf Stegner:
Die heimliche Online-Durchsuchung mit Spionage-Software durch staatliche Ermittlungsbehörden ist ein schwerer Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Bürger.
Das Bundesverfassungsgericht hat 2008 eigens ein neues Grundrecht entwickelt, um die Menschen vor der Ausforschung ihrer Computer, Mobiltelefone und ähnlichem durch staatliche Hacker zu schützen.
Seitdem sind die Grenzen für jedermann klar. nur offenbar für den bayerischen Innenminister nicht! Wer Verantwortung für Innenpolitik hat und elementare Verfassungsvorgaben missachtet, diskreditiert die Architektur unserer Sicherheitspolitik. Diese fußt nämlich darauf, dass Eingriffe in die Bürgerrechte im Namen der Sicherheit nur unter konsequenter Beachtung der Grundrechte erfolgen dürfen und der Grundsatz gilt, je massiver der Eingriff desto höher die Hürden.
Die bayerischen Ermittlungsbehörden haben laut Chaos Computer Club ein Instrument geschaffen, das völlig außerhalb des Erlaubten das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Bürgerinnen und Bürger in eklatanter Weise verletzen kann. Durch ein solches Gebaren wird der Rechtsstaat untergraben. Anstatt jetzt auch noch den Chaos Computer Club zu kritisieren, sollten CDU und CSU mit aller Entschiedenheit den bayerischen Kollegen zur lückenlose Aufklärung auffordern.
Der bayerische Innenminister muss umgehend klarstellen, ob die Vorwürfe des Chaos Computer Clubs stimmen. Wenn diese Software zum Einsatz gekommen ist, muss er hierfür die Verantwortung übernehmen.
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