Steinbach: Amnesty-Bericht dokumentiert fürchterliches Ausmaß an Folter

Für ein weltweites Verbot

Die Nichtregierungsorganisation Amnesty International hat am
Dienstag einen alarmierenden Bericht über die weltweite Anwendung von
Folter vorgestellt. Dazu erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe
Menschenrechte und humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Erika Steinbach:

„In vielen Staaten der Welt ist Folter alltäglich. Gezielt wird
grausame und unmenschliche Behandlung zur Unterdrückung der
politischen Opposition, zum Erpressen von Geständnissen oder auch zur
Ahndung von Straftaten in kaum vorstellbarem Ausmaß angewandt. Wir
engagieren uns weiterhin konsequent für das weltweite Verbot von
Folter.

In einigen Ländern des Nahen Ostens, insbesondere in den
Golfstaaten finden sich grausame, unmenschliche und erniedrigende
Strafen noch immer in den Gesetzbüchern. Zu ihnen zählen unter
anderem Steinigungen, Amputationen und Auspeitschungen. Hauptsächlich
in den Staaten Iran und Saudi-Arabien werden diese Strafen verhängt.

Auch die Staaten der ehemaligen Sowjetunion werden im Bericht
explizit genannt. Dort sind Folter und Misshandlungen nach wie vor
weit verbreitet und fester Bestandteil der alltäglichen
Strafverfolgung. Sie werden auch gegen Demonstranten eingesetzt.
Aufgeführt werden Foltermethoden wie Prügel, das Aufhängen an
Deckenhaken, Sauerstoffentzug mit Plastiktüten oder abgedichteten
Gasmasken, tödliche Stromstöße, das Schieben von Nadeln unter Finger-
und Zehennägel, Güsse mit eiskaltem Wasser und Vergewaltigungen.

In asiatischen Ländern herrschen ebenfalls mitunter beklagenswerte
Zustände. Auch dort ist Folter zum Teil ein alltägliches Mittel der
Bestrafung von Gefangenen. Nordkorea ist hier mit Abstand das Land,
das zu den fürchterlichsten Foltermaßnahmen greift. Hundertausende,
darunter auch Kinder, sind in Nordkoreas Lagern unter unmenschlichen
Bedingungen inhaftiert und leisten nicht nur Zwangsarbeit, sondern
sind immer wieder Folterungen ausgesetzt.“

Hintergrund:

Anlass des Berichtes ist die Verabschiedung der
Antifolter-Konvention der Vereinten Nationen vor 30 Jahren. 155
Staaten sind Vertragsstaaten der UN-Konvention. Bereits mit der
Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 erkennen die
Staaten das Grundrecht auf ein Leben ohne Folter für jeden Menschen
weltweit an. Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische
Rechte schreibt das ausdrückliche und umfassende Verbot von Folter
und andere Formen der Misshandlung fest.

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