Das Leugnen von gesetzlich anerkannten Völkermorden
wird mit dem gestern von der französischen Nationalversammlung
abgestimmten Gesetzentwurf unter Strafe gestellt. Der Genozid an den
Armeniern zählt nach französischer Lesart darunter. Zur Reaktion der
türkischen Regierung erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe
Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Erika Steinbach:
„Mit dem Abzug des türkischen Botschafters, dem Einfrieren der
militärischen Zusammenarbeit und einem Aussetzen bilateraler
Beziehungen mit Frankreich ändert der türkische Ministerpräsidenten
Recep Tayyip Erdogan nichts an der Tatsache des Genozids an den
Armeniern.
Die türkische Antwort zeigt jedoch, wie weit entfernt das Land von
einem opferorientierten Umgang mit den dunklen Seiten der eigenen
nationalen Geschichte ist. Es ist nach beinahe einem Jahrhundert an
der Zeit, die Aufarbeitung des Völkermords an den Armeniern endlich
zu beginnen. Der französische Gesetzentwurf hätte Anstoß für eine
wahrheitsgetreue Auseinandersetzung mit dem Genozid an den Armeniern
sein können.
Am 24. April 1915 veranlasste die jungtürkische Bewegung die
Verhaftung, Deportation und Ermordung armenischer Intellektueller und
leitete damit den Genozid an der Armeniern ein. In den Jahren 1915
und 1916 fielen rund 1,5 Millionen Armenierinnen und Armenier
systematischen Massakern und Deportationen des jungtürkischen Regimes
zum Opfer. Hunderttausende von ihnen starben auf dem Todesmarsch
durch die syrische Wüste. Kinder und Frauen wurden in die Sklaverei
verschleppt.“
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